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ABDA/KBV-Modell
KV Hessen: Klares Nein zur Wirkstoffverordnung
Hessens Ärzte lehnen das im ABDA/KBV-Modell vorgesehene Mitspracherecht der Apotheker bei der Verordnung von Medikamenten deutlich ab. Der einzig Verantwortliche für diesen wichtigen Therapiebereich könne nur der behandelnde Arzt sein, konstatiert die Vertreterversammlung der KV Hessen in einem Beschluss.
Das geplante Versorgungsstrukturgesetz sieht einen Modellversuch für das zwischen ABDA und KBV ausgehandelte Versorgungskonzept vor. Danach hängt nach der Wirkstoffverordnung des Arztes die Entscheidung, welches konkrete Präparat der Patient erhält, vom Apotheker ab. Durch diese Regelung sehen die hessischen Ärztevertreter vor allem die Therapiefreiheit und Therapiehoheit der behandelnden Ärzte infrage gestellt: Dadurch werde die lange bestehende, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung in erheblichem Maße gestört – den Apothekern fehle es an wichtigen Hintergrundinformationen zur vom Arzt ausgestellten Verordnung, behaupten sie.
Auch bei der Medikation chronisch Kranker sehen die hessischen Ärzte einen Schwachpunkt des Konzepts: Es sei ungeklärt, wie die multimorbiden Patienten, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente nehmen, überwacht werden und welche Überwachungsregeln gelten sollen.
Die hessische Ärzteschaft drückt ihre Ablehnung sehr deutlich aus: „Die KV Hessen sieht keinen Anlass, den Apothekern die Rolle eines Mitbehandlers des Patienten zukommen zu lassen. Der Apotheker hat in der Regel keine ausreichende Kenntnis der Anamnese, der Diagnosen und des Therapiekonzepts des Patienten. Dem Apotheker fehlen also alle Grundlagen, eine medizinisch sinnvolle und begründete Therapieentscheidung zu treffen.“
Berlin - 02.11.2011, 09:41 Uhr