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Wirkstoffverordnung
KV Thüringen begrüßt ABDA/KBV-Modell
Während sich die hessischen Ärzte mit dem ABDA/KBV-Modell und der damit verbundenen Wirkstoffverordnung schwer tun, hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eine Resolution beschlossen, in der sie das „Zukunftskonzept zur Arzneimittelversorgung“ ausdrücklich begrüßt.
Das Versorgungskonzept setze sich dafür ein, dass Ärzte und Apotheker die Verantwortung in der Arzneimittelversorgung verstärkt gemeinsam wahrnehmen, heißt es in der Resolution. Ärzten und Apothekern sei es somit möglich, eine stärkere und aktive Rolle im Versorgungsmanagement zu übernehmen.
Die Thüringer Ärzte haben kein Problem damit, dass sie nach dem Modell nur Wirkstoff, Menge, Dosierung und Therapiedauer festlegen und die Apotheker anschließend die Arzneimittelauswahl übernehmen. „So wird die Preisverantwortung von den verordnenden Ärzten genommen. Damit ist der Grundstein gelegt für eine Ablösung der Richtgrößenprüfung, weniger Regressdruck für Ärzte und weniger Kosten für das Gesundheitswesen“.
Doch die KV stellt nicht nur den Vorteil für die Ärzte, sondern auch den Patientennutzen heraus: Durch das gemeinsame Medikationsmanagement von Arzt und Apotheker könnten Arzneimittelrisiken reduziert und die Compliance des Patienten gesteigert werden, heißt es in der Resolution. Die Einführung eines Medikationskataloges und einer Wirkstoffverordnung sichere dabei eine leitliniengerechte Versorgung des Patienten. Im Übrigen ermögliche die „Aut-idem“-Regelung auch zukünftig die Verordnung konkreter Präparate in medizinisch begründeten Fällen. Insgesamt, so die KV-Vertreter, sei „das Konzept geeignet, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung zu verbessern".
Weimar - 04.11.2011, 14:22 Uhr