Neue Festbetragsgruppen

Kassen setzen auf Einsparungen durch Festbeträge

Berlin - 07.11.2011, 11:58 Uhr


Der GKV-Spitzenverband hat am 31. Oktober 2011 die Festbeträge für drei neue Festbetragsgruppen festgesetzt. Diese treten zum 1. Januar 2012 in Kraft und sollen den Kassen ein zusätzliches Einsparvolumen von 75 Mio. Euro pro Jahr verschaffen.

Es handelt sich um zwei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen (Venlafaxin) und Epilepsie (Topiramat) sowie gutartiger Prostatavergrößerung (Testosteron-5-alpha-Reduktasehemmer).

Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss diese Festbetragsgruppen gebildet. Es folgte das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren mit Festbetragsvorschlägen des GKV-Spitzenverbandes. Dabei konnten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen.

Wie der GKV-Spitzenverband betonte, wird nach diesen Festsetzungsbeschlüssen in allen drei Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.

Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes werden am 8. November 2011 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie stehen sodann mit weiteren Servicedateien auch auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar zur Verfügung.


Kirsten Sucker-Sket