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Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Packungsgrößenbegrenzung für Analgetika wieder auf der Tagesordnung
Im September war der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zu einer Sondersitzung einberufen worden, um über einen Antrag zur Packungsgrößenbegrenzung von OTC-Analgetika für einen Anwendungsbedarf von maximal vier Tagen zu entscheiden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Jetzt
Ein Sprecher des BfArM begründete dieses ungewöhnliche Vorgehen damit, dass noch keine abschließende Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegen würde und es noch Informationsbedarf gegeben hätte. Daher soll der Antrag auf Basis einer erweiterten Stellungnahme erneut gestellt werden. Betroffen sind die Analgetika Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon.
Begründet wird der Antrag nach wie vor mit einem Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene. Danach bestehe Konsens, dass Antipyretika und Analgetika bei Fieber nicht länger als drei Tage, bei Schmerzen nicht länger als vier Tage im Rahmen einer Selbstmedikation angewendet werden sollen. Dies soll sich in einer entsprechenden Packungsgrößenbegrenzung für die aufgeführten Arzneistoffe niederschlagen.
Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) kann dieser Argumentation jedoch nicht folgen. „In keinem anderen europäischen Land gibt es eine solche Verknüpfung von Anwendungsdauer und Packungsgrößen oder entsprechende Bestrebungen, es gibt weder eine rechtliche Grundlage noch eine sachliche Notwendigkeit für dieses Vorgehen“, so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH gegenüber DAZ.online.
Paracetamol ist Gegenstand eines eigenen Antrags. Es soll vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Dieser Antrag stand schon auf der Tagesordnung der regulären Sitzung vom 5. Juli 2011 und war kurzfristig gestrichen worden.
11.11.2011, 14:15 Uhr