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Apothekenbetriebsordnung
AK Hamburg: Gleiche Pflichten für alle Apotheken
Die Apothekerkammer Hamburg sieht übereinstimmend zur Position der ABDA wesentlichen Änderungsbedarf im vorliegenden Entwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Kammergeschäftsführer Dr. Reinhard Hanpft präsentierte auf der Kammerversammlung am 15. November die diesbezüglichen Thesen der Apothekerkammer Hamburg.
So fordert die Kammer „Gleiche Pflichten für alle Apotheken, auch im Filialverbund“. Denn die Privilegierung von Filialen würde zur einer Verschlechterung der Versorgungsqualität in der Fläche führen.
Die Kammer fordert, das Arzneibuch und den DAC/NRF weiterhin als Pflichtausstattung jeder Apotheke ausdrücklich zu nennen, weil gerade die DAC- und NRF-Vorschriften für die Qualität der Arzneimittel unverzichtbar seien. Die Listen der vorgesehenen Prüfgeräte und -mittel sollten reduziert und aktualisiert, aber grundsätzlich erhalten bleiben.
Eine weitere These der Kammer lautet: „Der Versorgungsauftrag der Apotheke darf nicht verwässert werden.“ Die Kammer spricht sich damit gegen eine „uferlose Ausweitung“ des Randsortiments, Dienstleistungen mit nur mittelbarem Gesundheitsbezug und die Vermittlung von Leistungen Dritter aus. Außerdem solle die pharmazeutische Verantwortung nicht ausgelagert werden. Die Kammer bemängelt, dass bei der Auslagerung von Tätigkeiten auf externe Auftragnehmer die persönliche Verantwortung des Erlaubnisinhabers im Unklaren bleibe.
In einer weiteren These wendet sich die Kammer gegen den Einsatz von nicht-pharmazeutischem Personal bei der Herstellung von Defekturen und Parenteralia. Zudem fordert die Apothekerkammer eine umfassende Qualitätssicherung, die sich auf alle relevanten pharmazeutischen Tätigkeiten bezieht, eine Zertifizierungspflicht solle aber nicht eingeführt werden. Die Beratung und Information solle sich am jeweiligen Risiko orientieren. Der Apotheker müsse weiterhin einen Ermessensspielraum behalten.
Außerdem fordert die Kammer, die pharmazeutische Qualität auch beim Botendienst und bei der Rezeptsammlung sicherzustellen. Das Grundprinzip der Versorgung solle die Abgabe in der Apotheke sein. Der Botendienst dürfe sich nicht zu einer Variante der Regelversorgung entwickeln. Die Kammer begrüßt, dass an der Erlaubnispflicht für Rezeptsammelstellen festgehalten werde.
Hanpft erklärte, es sei geradezu absurd, dass sich das Ministerium Jahre für den Entwurf Zeit gelassen habe, aber für die Stellungnahme der Betroffenen nicht einmal ein Monat bleibe. Dies sei auch ein Affront gegen die Überwachungsbehörden der Länder. Kammerpräsident Rainer Töbing und er würden die Position der Kammer am nächsten Tag bei der zuständigen Hamburger Behörde vortragen.
Die Veranstaltung der Kammerversammlung war die letzte Sitzung unter der Leitung von Rainer Töbing als Kammerpräsident. Bei den im Dezember anstehenden Wahlen für den Kammervorstand kandiert Töbing nicht mehr. In einer teilweise emotionalen Rede erklärte Töbing, acht Jahre Amtszeit seien ein schöner Lebensabschnitt gewesen, er freue sich jetzt aber auf seinen Ruhestand.
Hamburg - 16.11.2011, 11:34 Uhr