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Kooperationsapotheken
BVDAK für den Erhalt der Vollapotheke
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. – BVDAK – spricht sich in seiner Stellungnahme zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung dafür aus, dass Filialapotheken grundsätzlich Vollapotheken bleiben. „Das Qualitätsniveau der Apotheken soll unbedingt erhalten werden“, so der Verband.
Grundlage der Stellungnahme sei die Erkenntnis, dass sich mittlerweile viele Apotheken spezialisiert haben, heißt es in der Pressemeldung des BVDAK. Dazu zählen nicht nur Kooperationsapotheken und Filialapotheken, sondern auch zytostatikaherstellende oder blisternde Apotheken, Versandapotheken und viele mehr. Daher, so der Verband, sei es fast unmöglich, allen Apotheken in Deutschland mit der Novellierung gleichmäßig gerecht zu werden.
Unter anderem spricht sich der BVDAK dafür aus, dass die Flächen von Filialapotheken denen von Hauptapotheken entsprechen müssen. „Eine Ungleichbehandlung von Haupt- und Filialapotheken muss vermieden werden“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Auch müssten Filialen ebenso wie Hauptapotheken über ein Labor verfügen. Eine Gleichstellung mit Zweigapotheken, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, lehnt der Verband somit ab. Was den Notdienst im Filialverbund betrifft, so will er die Entscheidung über die Bündelung des Notdienstes nicht dem Inhaber des Verbundes entscheiden lassen. Vielmehr müsse im begründeten Einzelfall die jeweilige Landesapothekerkammer eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Hinsichtlich der geplanten QMS-Pflicht für verblisternde, Parenteralia und Zytostatika herstellende Apotheken spricht sich der BVDAK „aufgrund der besonderen Komplexität der Herstellungsprozesse“ für den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems mit Zertifizierung aus.
Ausdrücklich lehnt der BVDAK in seiner Stellungnahme Pick-up-Stellen ab. Diese sind im Referentenentwurf bislang ohnehin nicht berücksichtigt. Wenn es dabei bleiben sollte, dass ein Verbot nicht umsetzbar ist, müssten alle Pick-up-Stellen und Rezeptsammelstellen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden, so der Verband in seinem Kommentar zu Rezeptsammelstellen. Der Patient müsse dort die Möglichkeit haben, zwischen der Belieferung einer Versandapotheke und einer Präsenzapotheke vor Ort wählen zu können.
Weitere zentrale Forderungen des BVDAK sind:
- Pharmazeutische Tätigkeiten dürfen auch in Zukunft nur durch Pharmazeutisches Personal ausgeführt werden
- Für Defekturen dürfen keine anderen Standards gelten als für Rezepturen
- Rezepturarbeitsbereiche sind dreiseitig abzutrennen
- Rezepturen sollen grundsätzlich nach standardisierten Herstellungsvorschriften hergestellt werden
- Keine Beipackzettel für Rezepturen und Defekturen
- Für wissenschaftliche Mittel und Laborgeräte soll die Bundesapothekerkammer Empfehlungen erarbeiten.
- Das gesamte pharmazeutische Personal muss zur Beratung in der Lage und autorisiert sein
Der BVDAK gibt sich überzeugt, dass bei Umsetzung dieser Vorschläge die inhabergeführte Apotheke gestärkt und deren Qualität gesteigert werden können.
Berlin - 18.11.2011, 12:38 Uhr