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ApBetrO im Bundesrat
Länder-Widerstand gegen Erleichterung für Filialapotheken zeichnet sich ab
Im Bundesrat zeichnet sich Widerstand gehen die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ab: Die Kritik der Länder zielt nach DAZ.online-Informationen insbesondere auf die vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken. Alle 16 Bundesländer konnten ebenfalls bis zum 18. November ihre Stellungnahmen zum Entwurf an das BMG richten.
Rheinland-Pfalz lehne die im Verordnungsentwurf vorgesehene „Privilegierung von Apotheken im Filialverbund bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln bzw. Ausgangsstoffen sowie im Apothekennotdienst ab“, heißt es in der DAZ.online vorliegenden Stellungnahme des Landes. „Dadurch wird ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der Apothekenausstattung und der Tätigkeiten in Apotheken eingeleitet, der die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, insbesondere in Flächenländern gefährdet. Die Notwendigkeit der Reduzierung von Apotheken im Filialverbund auf das Niveau von Zweigapotheken ohne erkennbaren Notstand wird von hiesiger Seite aus nicht gesehen“, heißt es wörtlich. Diese vorgesehene Änderung sei nicht geeignet, die gewünschte Qualitätsverbesserung bei der Herstellung von Arzneimitteln beziehungsweise der Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen zu erreichen, sondern führe „in praxi eher zu einer Verschlechterung der Qualität und widerspricht damit unmittelbar den Interessen von Patientinnen und Patienten“.
Offiziell wollen sich die anderen Länder noch nicht zur Novelle der ApBetrO einlassen. Sie verweisen auf die für den 20. Dezember vorgesehene Kabinettentscheidung. Erst danach werde man sich öffentlich dazu positionieren, hieß es beispielsweise aus NRW. Bis dahin wolle man Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Möglichkeit einräumen, seinen Entwurf an die Länderwünsche anzupassen. Dem Vernehmen nach erhebt aber auch NRW vor allem Einwände gegen die Erleichterungen für Filialapotheken. Falls der Entwurf zur ApBetrO unverändert das Kabinett passiere und den Bundesrat erreiche, müsse „Bahr sehen, wo er mit der ApBetrO bleibt“, hieß es.
Grundsätzlich begrüße zwar das hessische Gesundheitsministerium die Novelle zur ApBetrO, so eine Sprecherin. Allerdings lehne Hessen die „Abwertung der Filialapotheke“ ab und bemängele das fehlende Verbot der Pick-up-Stellen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium wollte sich ebenfalls nur indirekt in die Karten sehen lassen: „Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, dass die Qualität in den Apotheken weiterhin gewährleistet ist“, erklärte eine Sprecherin.
Berlin - 21.11.2011, 15:23 Uhr