Schleswig-Holstein zur ApBetrO

Kiel fordert Korrekturen bei Notdienst und Labor

Berlin - 23.11.2011, 11:08 Uhr


Die Front der Bundesländer, die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine Korrektur der Apothekenbetriebsordnung fordern, wächst weiter: Jetzt hat auch Schleswig-Holstein gegenüber DAZ.online seine Bedenken formuliert.

Inhaltlich würden grundsätzlich die Stärkung der Beratungsdienstleistungen in der Apotheke und die dazu vorgeschlagene Erläuterung als sinnvoll und sachgerecht angesehen, teilte das Kieler Gesundheitsministerium auf DAZ.online-Anfrage mit.  Auch die Klarstellung im Hinblick auf die Anforderungen für das patientenindividuelle Stellen und Verblistern von Arzneimitteln sowie die Parentaraliaherstellung würden grundsätzlich begrüßt.

„Einer sehr kritischen Prüfung müssen sich aus unserer Sicht die Themenbereiche Notdienstverpflichtungen, Laborvorhaltung, Rezepturherstellung und die entsprechenden Auswirkungen auf die Versorgung unterziehen“, erklärte Ministeriumssprecher Christian Kohl. Darüber hinaus regte Schleswig-Holstein an, das Thema Pick-up-Stellen für Arzneimittel ebenfalls im Rahmen des Verordnungsentwurfes entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz 2011 zu regeln. Einstimmig hatten Bundesländer ein gesetzliches Pick-up-Verbot gefordert.

Vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsverordnung handele, der voraussichtlich erst am 20.12. im Bundeskabinett sein werde, befänden sich noch verschiedene Aspekte des Entwurfs in der fachlichen Prüfung, so das Ministerium weiter: „Schleswig-Holstein hat sich im Vorverfahren durch eine konstruktive Stellungnahme eingebracht. Wir gehen davon aus, dass diese Anregungen bereits für die Kabinettsvorlage aufgegriffen und berücksichtigt werden. Weitere Anregungen wird Schleswig-Holstein gegebenenfalls im Bundesratsverfahren einbringen.“


Lothar Klein