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Gemeinsamer Bundesausschuss
Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird GKV-Leistung
Schwangere haben künftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Der Beschluss beruht unter anderem auf den Ergebnissen einer Nutzenbewertung zum Screening auf Gestationsdiabetes des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). In diesem bereits aus dem Jahr 2009 stammenden Bericht weist das IQWiG darauf hin, dass sich der Nutzenbeleg für die Therapie des Gestationsdiabetes auf Schwangere bezieht, die mit Hilfe eines zweistufigen Screenings bestimmt wurden. Dementsprechend sind in der ärztlichen Betreuung von Schwangeren zukünftig zwei Testungen vorgesehen: Ein Vortest, der dazu dient, die Frauen zu erkennen, und gegebenenfalls ein zweiter Test, der entscheidende Zuckertest. Beide sollen im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat angeboten werden. Wenn ein Gestationsdiabetes festgestellt wurde, kann häufig schon mit einer Ernährungsumstellung und vermehrter körperlicher Aktivität eine Normalisierung der Werte erreicht werden.
„Zusätzlich zu Eckpunkten zur Qualitätssicherung der Untersuchungen wurde mit dem Beschluss ein Merkblatt erarbeitet, das schwangere Frauen beim Beratungsgespräch mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin unterstützen soll“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin - 15.12.2011, 15:30 Uhr