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Approbationsordnung für Ärzte
Medizinstudium wird entrümpelt
Eigentlich sollte heute die Novelle der Apothekenbetriebsordnung das Bundeskabinett passieren. Stattdessen nahm das Bundeskabinett die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis. Diese sieht Erleichterungen für das Medizinstudium vor. Allerdings muss nun der Bundesrat noch zustimmen.
Die Verordnung ergänzt die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Sie enthält zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden:
Das Staatsexamen am Ende des Studium wird entzerrt. Dazu wird der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt. Damit können sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren.
Der Kreis der Krankenhäuser, an denen das Praktische Jahr absolviert werden kann, wird erweitert. Den Krankenhäusern wird damit ein Instrument an die Hand gegeben, bereits frühzeitig Personal zu binden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeit durchzuführen.
Weitere Maßnahmen zielen auf die Stärkung der Allgemeinmedizin bereits in der ärztlichen Ausbildung ab und geben ihr innerhalb des Studiums mehr Gewicht. Dadurch werden mehr Ärztinnen und Ärzte für eine anschließende Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und spätere Niederlassung als Hausärztinnen und Hausärzte gewonnen.
Berlin - 20.12.2011, 13:45 Uhr