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Rabattverträge nach DAK-Fusionen
Änderungen nur für Versicherte der BKK Axel Springer
Apotheken müssen ihr Warenlager nicht umzustellen, meldet die DAK: Denn nur die rund 12.000 Versicherten der BKK Axel Springer müssen sich im neuen Jahr auf Änderungen einstellen. Für sie gelten zukünftig die Rabattverträge der DAK.
Verträge gelten wie bisher nur für die jeweilige Kasse und nicht wechselseitig, so die DAK. Soll heißen: Für die Versicherten der jetzigen DAK gelten weiterhin auch nur die Verträge der DAK, während für die Kunden der BKK Gesundheit nur die Rabattverträge der BKK Gesundheit wirksam sind. Diese Regelung soll bis zur Schließung neuer gemeinsamer Rabattverträge gelten.
Wichtig für Apotheken, heißt es vonseiten der DAK, seien die Institutionskennzeichen, die beispielsweise auf der Arzneimittelverordnung des Arztes stehen und durch die Chipkarte eingelesen werden: Über das Institutionskennzeichen seien die Rabattverträge der jeweiligen Krankenkasse codiert. Nur durch die manuelle Eingabe des Institutionskennzeichens sei somit eine korrekte Rezeptbelieferung möglich. Bei der Ausgabe von neuen Versichertenkarten will die DAK-Gesundheit darauf achten, jeden Versicherten dem bereits vor der Fusion gültigen Institutionskennzeichen zuzuordnen.
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Berlin - 23.12.2011, 10:32 Uhr