Direktgeschäft

Im Wettbewerb um Einkaufskonditionen

Berlin - 23.12.2011, 14:12 Uhr


Mehr als 3,15% Rabatt vom Großhandel sind ab Januar nicht drin. Das ist gesetzlich geregelt. Der eine oder andere Arzneimittelhersteller versucht, den Apotheken über veritable Skonti mehr zu bieten und sie ins Direktgeschäft zu locken.

Ab 1. Januar 2012 greift die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx). Danach berechnet sich der Apothekeneinkaufspreis beim Großhandel für die Apotheke wie folgt: Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) plus 3,15% + 0,70 Cent. Rabatte darf der Großhandel allerdings nur aus dem Höchstzuschlag von 3,15% an die Apotheken gewähren, also maximal 3,15%.

Der eine oder andere Unternehmer lockt allerdings mit Skontovorteilen, die als Einkaufsvorteil noch oben drauf kommen, wie beispielsweise die Firma Winthrop-Arzneimittel. Wie einem Rundschreiben der Winthrop Arzneimittel GmbH zu entnehmen ist, erhalten Apotheken, die am Winthrop-Partnerprogramm teilnehmen, im Direktbezug ab 1. 1. 2012 den maximalen Rabatt von 3,15% für alle Rx-Produkte dieses Unternehmens sowie für alle im Direktvertrieb angebotenen Sanofi-Produkte. 

Darüber hinaus sollen die Teilnehmer am Direkt-Bestellsystems noch von 3% Skonto profitieren können, so dass insgesamt ein Vorteil von 6,15% resultiert. Winthrop verspricht zudem die Lieferung innerhalb 24 Stunden, ab 200 Euro Bestellwert die portofreie Lieferung und einen monatlichen Sammeleinzug.

Der Wettbewerb um die Einkaufskonditionen ist eröffnet. Man darf gespannt sein, wie sich die Großhandlungen aufstellen werden.  


Peter Ditzel


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