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Apothekenbetriebsordnung
Flach: Rezeptur bleibt – aber nicht in jeder Filiale
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), hat klargestellt, dass das Bundesgesundheitsministerium bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung an seiner bisherigen politischen Linie festhält. Selbstverständlich müssten auch Filialapotheken Rezepturen anfertigen, aber nicht in jeder Filiale.
„Wir befinden uns in intensiver Diskussion auf Fachebene“, sagte Flach zu DAZ.online. Die Zustimmung des Kabinetts zum weitgehend unveränderten Entwurf des BMG sei für Februar vorgesehen. Flach zu DAZ.online: „Die skandalisierten Äußerungen zur angeblichen Apotheke light, dem Wegfall der Notdienstpflicht oder die Behauptung, dass Filialapotheken zukünftig keine Rezepturen mehr anfertigen müssen, sind entweder schlichtweg falsch oder irreführend."
Allerdings lässt sich aus diesen Äußerungen Flachs keineswegs auf eine Kurskorrektur bei den im BMG-Entwurf vorgesehenen Privilegierungen für Filialapotheken schließen. Der Notfalldienst in Filialverbünden falle nicht weg, er könne nach Absprache mit der genehmigenden Behörde jedoch „geschoben“ werden, erläuterte das BMG. Dies entspricht der im Entwurf vorgesehenen Regelung.
Im Filialverbund würden zudem immer Rezepturen angefertigt, so das BMG weiter: „Entweder in einer oder in zwei, drei oder in allen vier Apotheken.“ Die Aussage Filialapotheken müssten keine Rezepturen anfertigen, sei also falsch.
Berlin - 05.01.2012, 12:11 Uhr