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Kooperationsverband schreibt ans BMG
BVDAK: Keine Privilegierung von Filialapotheken!
„Der Verordnungsentwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung wird vom BVDAK e.V. in dieser Form strikt abgelehnt“ – dies machte Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Ende des vergangenen Jahres erneut gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium deutlich.
In seinem Schreiben ans Bundesgesundheitsministerium brachte der BVDAK seine Sorge über den bisher nahezu unverändert vorliegenden Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung zum Ausdruck. „An den Grundfesten unseres Apothekensystems“, so heißt es in dem Brief, „darf nicht gerüttelt werden. Insbesondere die Privilegierung von Filialapotheken in den wesentlichen Bereichen lehnen wir ab. Eine Mindestgröße von 110 qm gem. § 4 ApBetrO muss in allen Apotheken, also in Haupt- bzw. Filialapotheken auch weiterhin sichergestellt sein. Filialapotheken dürfen Zweigapotheken nicht gleichgestellt werden. Auch müssen nach wie vor die Räumlichkeiten für Labor und Rezeptur nachgewiesen werden. Jede Apotheke muss auch weiterhin in der Lage sein, Rezepturen herstellen zu können. Für Defekturen müssen nach wie vor die gleichen Standards gelten wie für Rezepturen.“ Damit bekräftigte der BVDAK erneut seine Überzeugung, dass es keine „Apotheken light“ geben darf.
Der Kooperationsverband fügte hinzu, dass sich die Stellungnahme des BVDAK in den wesentlichen Punkten auch mit den Stellungnahmen der übrigen Apothekerverbände decke.
Ebenso wandte sich Hartmann mit diesem Schreiben auch an den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Martin Zeil, an den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Martin Heubisch, sowie an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das Bundeskabinett dürfe, so Hartmann in dem Schreiben, dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da es sonst zu einem nicht gewollten Systemwechsel in der Apothekenlandschaft komme. Er betonte auch, dass der BVDAK in den wesentlichen Punkten mit den übrigen Apothekerverbänden einer Meinung sei. Hartmann bat zudem Zeil, Heubisch und Leutheusser-Schnarrenberger um einen Gesprächstermin.
DAZ.online-Umfrage
Auch eine Umfrage auf DAZ.online zeigte, dass eine deutliche Mehrheit (rund 88%) der Teilnehmer gegen eine geplante Privilegierung von Filialapotheken stimmte. Filialapotheken sollen demnach auch weiterhin Vollapotheken bleiben mit den gleichen Verpflichtungen z. B. beim Nacht- und Notdienst und bei der Laborausstattung.
München - 10.01.2012, 13:49 Uhr