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Selbstmedikation
Apothekenkunden können Steuern sparen
Apotheker können ihren Kunden helfen, Steuern zu sparen. Mit Hilfe der Apotheken-Kundenkarte werden unter anderem Rechnungen gespeichert und gesammelt ausgedruckt. So braucht der Kunde nicht jede einzelne Apothekenquittung aufzuheben.
Um private Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, müssen sie als „Außergewöhnliche Belastung“ eingestuft und die medizinische Notwendigkeit ihrer Anwendung nachgewiesen sein. Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Wer als Patient in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine Bescheinigung über alle Ausgaben für Arzneimittel im Jahr 2011 bitten, die seine Krankenkasse nicht erstattet hat und die er deshalb privat zahlen musste.
Das Finanzamt entscheidet von Fall zu Fall darüber, welcher Betrag für Krankheitskosten steuermindernd anerkannt wird. Wie hoch die zumutbare Eigenbelastung für den jeweiligen Steuerzahler ist, hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab.
Berlin - 12.01.2012, 11:35 Uhr