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Zusatznutzen neuer Wirkstoffe
IQWiG legt drei weitere Berichte vor
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat heute für drei weitere neue Wirkstoffe die Abschlussberichte zur frühen Nutzenbewertung veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Substanzen Telaprevir, Cabazitaxel und Fingolimod.
Für Cabazitaxel kam das IQWiG zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen für Männer mit metastasiertem, hormonrefraktärem Prostatakrebs, für die Docetaxel nicht mehr infrage kommt, vorliegt. Das Präparat hat seine Zulassung auch für eben diese mit Docetaxel vorbehandelte Patientengruppe. Bei der Behandlung von Patienten, die 65 Jahre oder älter sind, stellt das IQWiG sogar einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen aufgrund besserer Überlebenschancen fest – und dies, obwohl dieser Nutzen mit größeren Nebenwirkungen aufzuwiegen ist. Bei den unter 65-Jährigen gebe es zwar einen entsprechenden Anhaltspunkt, das Ausmaß sei hier allerdings nicht konkret einzustufen.
Durch den neuen Wirkstoff Telaprevir haben laut IQWiG verschiedene Patientengruppen mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion vom Genotyp 1 Vorteile. Es gebe Belege, Hinweise oder Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen, so das Institut. Dabei variiere allerdings nicht nur die Wahrscheinlichkeit, sondern auch das Ausmaß des Zusatznutzens. Und so kommt das IQWiG unter Abwägung von Nutzen- und Schadensaspekten in der Gesamtschau bei verschiedenen Patientengruppen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Für das Immunsuppressivum Fingolimod stellte das IQWiG einen geringen Zusatznutzen für Patientinnen und Patienten mit rasch fortschreitendem und schwerem Krankheitsverlauf fest: Sie hatten bei Einnahme von Fingolimod weniger unter grippeähnlichen Symptomen zu leiden – dies war jedoch aufzuwiegen mit dem Umstand, dass die Datenlage im Übrigen unsicher ist. Für zwei weitere Patientengruppen ist dem IQWiG-Bericht zufolge mangels verwertbarer Daten ein Zusatznutzen von Fingolimod nicht belegt.
Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über das Ausmaß des Zusatznutzens beschließt der G-BA, der für alle drei Wirkstoffe ein förmliches Stellungnahmeverfahren eröffnet hat.
Die Abschlussberichte sind auf der Webseite des IQWiG veröffentlicht.
Berlin - 16.01.2012, 16:09 Uhr