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Arzneimittel-Versandhandel
Gericht untersagt DocMorris-Pick-Up
Zwei DocMorris-Apotheken müssen ab sofort ihren Pick-Up-Service in Kooperation mit der gleichlautenden niederländischen Versandapotheke einstellen. Die beklagte Apothekenleiterin wehrte sich nicht gegen das im Dezember vom Landgericht Itzehoe durch Versäumnis-Urteil erlassene Verbot – damit ist es nun rechtskräftig.
Ursprünglich als Pilot-Projekt geplant, startete die Apothekerin Cordula Niemeyer im Mai des vergangenen Jahres die Pick-Up-Kooperation in ihren beiden Apotheken in Elmshorn und Pinneberg: Kunden konnten Rezepte und OTC-Bestellungen in einer der beiden Vor-Ort-Apotheken abgeben und sich ihre Arzneimittel von der niederländischen Versandapotheke in die beiden Apotheken oder direkt nach Hause liefern lassen. Für die Bestellung in den Niederlanden erhielten die Kunden einen Bonus von bis zu 15 Euro pro Rezept.
Gegen das Modell hatte die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Itzehoe geklagt. Die Beklagtenseite reagierte aber weder auf den Schriftsatz, noch erschien sie zum Verhandlungstermin. Auf Antrag der Klägerin erließ das Gericht daher ein Versäumnis-Urteil, das das Modell unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagte. Aber auch nach Zustellung des Versäumnis-Urteils wurde vonseiten der Apothekerin das eigene Modell nicht verteidigt: Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen ging bei Gericht kein Einspruch der Beklagten ein – damit wurde das Urteil rechtskräftig (Az.: 3 O 300/11).
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des neuen Projekts die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes eingeschaltet, weil es ihrer Auffassung nach gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt: „Ein Shop-in-Shop-System ist nicht zulässig“, sagte Kammer-Geschäftsführer Frank Jaschkowski damals gegenüber DAZ.online. Im Juni wurde das Pilotprojekt jedoch auf eine dritte Apotheke in Berlin ausgeweitet. Auch die Testphase der Apotheken in Elmshorn und Pinneberg wurde verlängert.
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Berlin - 18.01.2012, 17:23 Uhr