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Arbeitsentwurf zur Pflegereform
Höhere Leistungen für Demenzkranke
Nach längerer Verzögerung hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) jetzt einen Arbeitsentwurf für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Anstelle einer umfassenden Reform des Pflegebegriffs und der Finanzierung hat sich die Regierungskoalition nur auf eine Rumpfreform mit Leistungsverbesserungen für Demenzkranke einigen können.
Ob wie von der Koalition angekündigt in dieser Wahlperiode noch der Aufbau einer privaten Vorsorgekomponente gesetzlich verankert werden kann, bleibt vorerst offen. Anders als erwartet finden sich im Arbeitsentwurf auch keine Regelungen für die Arzneimittelversorgung in Heimen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Bestimmungen beispielsweise zur Verblisterung aufgenommen werden.
Laut Entwurf aus dem Ressort von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist zunächst vorgesehen, dass für Pflegebedürftige in Stufe I monatlich 225 Euro mehr für ambulante Pflegedienste gezahlt werden. Der Betrag erhöht sich so auf 665 Euro. Auch wenn Familienangehörige die Dementen pflegen, solle es mehr Geld geben. Mehr soll es auch für Demenzkranke geben, die bisher noch keiner Pflegestufe zuzuordnen sind. Diese erhalten 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld.
Der Beitrag soll zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte von 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben werden. Noch haben die Pflegekassen Rücklagen. Spätestens Anfang 2015 solle der Beitrag erneut angehoben werden. Wie bereits berichtet, wird der Finanzierungsteil gesetzgeberisch von der Leistungsausweitung abgekoppelt, um die Opposition zur Zustimmung im Bundesrat zu bewegen.
Berlin - 18.01.2012, 16:18 Uhr