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Neues Gutachten
Keine gesetzliche Grundlage für Retaxation auf Null
Die Aussage ist deutlich: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Für die Retaxation auf Null fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.
Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling befasste sich in diesem Gutachten mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der sog. Retaxation auf Null zulasten von Apotheken in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie Dettling in seinem Gutachten ausführt, erfolge die Retaxation auf Null nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. „Sie setzt keinen Schaden der Krankenkasse voraus, fügt den Apotheken aber stets Schaden zu“, heißt es in dem Gutachten. Die vom Bundessozialgericht geschaffene Retaxation auf Null geschaffene „Vermögensstrafe“ bilde dabei einen Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, in der Fragen des Vermögensausgleichs von Fragen der Sanktionierung getrennt behandelt werden.
Ganz klar macht Dettling in seinem Gutachten: „Für die Retaxation auf Null fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.“ Mit seiner Rechtsprechung dazu überschreite das Bundessozialgericht die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung.
Hinzu kommt, so Dettling, dass eine Retaxation auf Null auch die Merkmale einer Strafe erfüllt; der Retaxation auf Null fehle es jedoch an der für eine Strafe notwendigen gesetzlichen Grundlage.
Einen Überblick über die Ergebnisse des Gutachtens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Retaxation auf Null zulasten von Apotheken in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlichen wir in der kommenden Ausgabe der Apotheker Zeitung vom 6. Februar.
Stuttgart/Düsseldorf - 31.01.2012, 14:51 Uhr