- DAZ.online
- News
- FDP begrüßt Pläne zur ...
ApBetrO: Bald weitere Änderungen
FDP begrüßt Pläne zur BtM-Abgabe durch Ärzte
Ärzten soll es künftig in der ambulanten Palliativversorgung erlaubt sein, Patienten dringend notwendige Schmerzmittel zu überlassen. Eine Basis hierfür legt die neue Apothekenbetriebsordnung. Genaueres soll jedoch erst in weiteren Rechtsakten geregelt werden: Durch eine Änderung des Betäubungsmittelrechts sowie einer weiteren Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung.
Die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung zur Vorratshaltung von Betäubungsmitteln ist bislang nur allgemein gehalten (§ 15 Abs. 1). Auch im nun vorliegenden Kabinettsentwurf ist noch keine spezifischere Bestimmung enthalten. Allerdings heißt es in diesem unter dem Punkt „Inhalt und Maßnahmen der Verordnung“, im Hinblick auf eine bessere Versorgung von ambulanten Palliativpatienten seien in der Verordnung ergänzende Regelungen zur Vorratshaltung von Betäubungsmitteln in der Apotheke sowie im Betäubungsmittelgesetz zum Überlassen bestimmter Betäubungsmittel durch den Arzt in eng begrenzten Fällen erforderlich. „Maßgeblicher Anwendungsfall hierbei ist die Deckung des dringenden und kurzfristigen Betäubungsmittelbedarfs eines ambulant versorgten Patienten in einer voraussichtlichen palliativ-medizinischen Krisensituation. Der Arzt soll dem Patienten hierfür in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichnete Betäubungsmittel überlassen dürfen, wenn der Betäubungsmittelbedarf des Patienten durch eine Verschreibung nicht rechtzeitig gedeckt werden kann“.
Michael Kauch, Berichterstatter für Palliativ- und Transplantationsmedizin der FDP- Bundestagsfraktion, begrüßt die beabsichtigten Änderungen. Dass nach geltendem Recht ein Rezept geschrieben und das Medikament dann aus der Apotheke geholt werden muss, ist aus seiner Sicht misslich. „Am Wochenende und im ländlichen Raum ist dies für die Angehörigen oft schwierig, gerade wenn sie selbst hochbetagt sind“. Ärzte, die solche Schmerzmittel schon jetzt „patientenfreundlich“ überlassen, müssten sich heute rechtlichen Konsequenzen stellen.
Berlin - 03.02.2012, 17:22 Uhr