Polen

Neue Erstattungsregeln für Arzneimittel - Chaos bald beendet?

Berlin - 07.02.2012, 17:22 Uhr


In Polen haben zu Jahresbeginn neue Erstattungsregeln bei Arzneimitteln für Chaos in den Apotheken gesorgt. Nun hat auch die polnische Regierung ein Einsehen und rudert mit einer Gesetzesnovelle, die am 9. Februar in Kraft treten soll, zurück.

Rund um den Jahresbeginn spielten sich in unserem Nachbarland erstaunliche Szenen ab: Schlangen vor Apotheken, unzufriedene Bürger, verärgerte Ärzte und Apotheker. Der Grund war das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Erstattung von Arzneimitteln durch das staatliche polnische Krankenversicherungssystem (National Health Fund – Narodowy Fundusz Zdrowia, NFZ). Mit dem sogenannten „Reimbursement Act“ wurden neue Erstattungsregeln eingeführt, die zu Einsparungen im Arzneimittelbereich von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr führen sollten.

Doch das Gesetz kam mit einigen Nebenwirkungen daher. Ärzte wurden unter anderem verpflichtet, bereits vor der Verschreibung die jeweilige Höhe der Erstattung für ihren Patienten herauszufinden und auf die Rezepte aufzudrucken - ganz ohne Chipkartensystem oder Computerunterstützung. Darüber hinaus sollten sie nur noch Medikamente innerhalb der für sie vom NFZ vorgesehenen Indikation legal verschreiben können. Außerdem sollten die Ärzte für Fehler finanziell haftbar gemacht werden. Viele Mediziner weigerten sich jedoch oder füllten Rezepte unzureichend aus. Das Problem verlagerte sich in die Apotheken: Diese waren gezwungen, Patienten mit Rezepten abzuweisen, die vom Arzt nicht korrekt ausgestellt worden waren, oder falsch ausgefüllte Rezepte mit dem Risiko der Retaxation anzunehmen. Für chaotische Zustände in Apotheken und Arztpraxen sorgte nicht zuletzt die späte Veröffentlichung der neuen Erstattungspreise. Einige wurden erst wenige Tage, einige sogar nur wenige Stunden vor dem 1. Januar 2012 für Ärzte und Apotheker zugänglich. Proteste aus allen betroffenen Gruppierungen führten zur jetzt in Kraft tretenden Gesetzesnovelle.

Freuen können sich jedoch vor allem die Ärzte, deren Forderungen hauptsächlich berücksichtigt wurden, für Apotheker sind hingegen keine großen gesetzlichen Änderungen vorgesehen. Während die Mediziner wieder aus ihrer wirtschaftlichen Verantwortung entlassen wurden, können die Apotheker – nach Ablauf einer Übergangsfrist – allein für zulasten des NFZ fehlerhaft abgegebene Arzneimittel finanziell haftbar gemacht werden. Die Novelle sieht als Entgegenkommen für die Apotheker lediglich die Einführung eines Beschwerdeverfahrens gegenüber dem NFZ vor. Als weitere Erleichterung für die Ärzteschaft ist zu werten, dass sie nicht mehr verpflichtet sind, die Höhe des Erstattungsbeitrags schon bei der Verschreibung aufzudrucken (mit Ausnahmen für diejenigen Arzneimittel, die für mehr als eine Indikation zugelassen sind). 

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Apotheker mit den neuen Regelungen zufrieden geben werden.


Almuth Schmidt


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