Sonderzahlungen an Berliner Ärztefunktionäre

Rechtsaufsicht fordert Rückzahlung der „Übergangsgelder“

Berlin - 07.02.2012, 15:25 Uhr


Die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin müssen jeweils 183.000 Euro zurückzahlen. Die „Übergangsgelder“ seien rechtwidrig ausgezahlt worden, meldet die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit unter Mario Czaja (CDU).

Mitte Dezember wurde bekannt, dass die drei Vorstände „Übergangsgelder“ in Höhe von insgesamt rund 550.000 Euro erhalten hatten, obwohl sie in ihren Ämtern für weitere sechs Jahre bestätigt wurden. Weil Übergangsgelder jedoch für die Fälle, in denen Vorstandsmitglieder aus ihrem Amt ausscheiden und wieder Vollzeit in eine Praxis zurückkehren, gedacht sind, prüften daraufhin sowohl Senatsverwaltung als auch Staatsanwaltschaft die umstrittenen Zahlungen.

Das Ergebnis der Prüfung teilte der Senat unter Mario Czaja (CDU) den Vorständen und dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) nun in einem Beratungsschreiben mit: „rechtswidrig“. Das Schreiben enthält auch eine Frist für die Rückzahlung. Bis zum 20. Februar müssen die Vorstände der Rechtsaufsicht nachweisen, dass das Geld zurückerstattet wurde. Sollte die Rückzahlung nicht auf freiwilliger Basis erfolgen, droht der KV Berlin zeitnah ein Bescheid, der sie zur Rückabwicklung verpflichtet.

Die Senatsverwaltung hält die Zahlungen aus zwei Gründen für rechtswidrig: Die Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende der VV unterzeichneten die Anpassung der Dienstverträge mitsamt der Festlegung der Extrazahlungen am 27. Januar 2011 ohne einen vorherigen Beschluss der VV. Ein solcher VV-Beschluss wäre jedoch erforderlich gewesen. Erstaunlich dabei, dass am selben Tag eine Sitzung der VV stattfand, bei der ein solcher Beschluss hätte gefasst werden können.

Darüber hinaus würden Übergangsgelder nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die oder der Anspruchsberechtigte aus seinem Amt ausscheide: „Wenn die Vorstandsmitglieder nach einer Wiederwahl weiterhin ihr Amt ausüben, liegt es in der Natur der Sache, dass der vorgesehene Zweck eines Übergangsgeldes nicht erfüllt ist“, so die Meldung der Senatsverwaltung für Gesundheit.

Die von der KV Berlin in einer Pressemitteilung vom 9. Dezember 2011 nachträglich als „erfolgsunabhängige Prämie“ deklarierte Auszahlung wäre nach Auffassung der Rechtsaufsicht ebenfalls nicht rechtmäßig. Die Vorstandsdienstverträge aus dem Jahr 2004 sähen keine erfolgsunabhängigen Prämien vor. Zumal im Beschluss der VV vom 5. Mai 2011 der „Auszahlung des Übergangsgeldes für die zurückliegende Amtsperiode“ zugestimmt worden sei – die VV ging danach selbst nicht von einer erfolgsunabhängigen Prämie aus.

Indessen wird auch die Kritik in den eigenen Reihen lauter. So kritisierte der Hausärzteverband Berlin-Brandenburg die „Selbstbedienungsmentalität“ der KV-Vorstände empört als „politisch instinktlos“. Der Vorstand sei unglaubwürdig geworden, „politisch am Ende“ und schädige das Ansehen der Berliner niedergelassenen Ärzteschaft. Auch den Vorsitzenden der VV hält der Verband für „offensichtlich seines Amtes nicht gewachsen“, weil er der Vertragsänderung und Umwandlung des Übergangsgeldes in eine „erfolgsunabhängige Prämie“ zugestimmt habe.


Juliane Ziegler


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