Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten

Koalition will Meldepflicht erweitern

Berlin - 08.02.2012, 13:33 Uhr


Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten sollen zukünftig auch meldepflichtig sein. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschloss heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Während die Koalitionsfraktionen für den Entwurf stimmten, enthielten sich die Oppositionsfraktionen.

Ursprünglich plante die Bundesregierung im Zuge der Neuregelung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, nur Röteln in den Katalog der meldepflichtigen Krankheiten aufzunehmen. Der Gesundheitsausschuss ergänzte den Gesetzesentwurf um drei weitere impfpräventable Erkrankungen: Mumps, Windpocken (Varizellen) und Keuchhusten (Pertussis). Jede der drei Erkrankungen gehe mit typischen Symptomen einher und könne daher klinisch diagnostiziert werden, so die Begründung der Ergänzung.

Durch die Meldepflicht könnten Maßnahmen des Gesundheitsamtes – wie Quarantäne, Riegelungsimpfungen bei Mumps und Varizellen oder Chemoprophylaxe im Falle von Pertussis – frühzeitiger einsetzen. Die gewonnenen Daten seien außerdem für epidemiologische Auswertungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme und die Effektivität der unterschiedlichen Impfungen von Bedeutung. So sei die Impfempfehlung bezüglich Keuchhusten auf Grundlage der Erkenntnisse in den neuen Ländern ausgedehnt worden.


Juliane Ziegler


Das könnte Sie auch interessieren

Vier weitere Erkrankungen werden meldepflichtig

Meldepflicht wird erweitert

Tdap-Impfung in der Schwangerschaft erhöht Antikörpertiter bei Neugeborenen

Nestschutz gegen Keuchhusten

STIKO veröffentlicht aktualisierte Empfehlungen

Der neue Impfkalender ist da