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Rückzahlungsforderung der „Übergangsgelder“
KV Berlin: ohne Kompromiss vor Gericht
Im Streit um die Rückzahlung von rund 550.000 Euro will die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin nicht klein beigeben: Notfalls werde man vor Gericht prüfen lassen, ob die Zahlung an die drei Vorstandsmitglieder rechtmäßig erfolgte, teilte die KV mit.
Das Geld war als „Übergangsgeld“ ausgezahlt worden, obwohl die Vorsitzende Dr. Angelika Prehn, ihr Stellvertreter Dr. Uwe Kraffel und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt wurden. Senatsverwaltung und Staatsanwaltschaft hatten daraufhin angekündigt, die umstrittenen Zahlungen zu prüfen.
Zu Beginn der Woche teilte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit dem KV Vorstand und dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung das Ergebnis ihrer Überprüfung mit: „rechtswidrig“. Laut Beratungsschreiben muss der Vorstand der Rechtsaufsicht bis zum 20. Februar nachweisen, dass das Geld zurückerstattet wurde. Falls nicht, kündigte der Senat von Mario Czaja (CDU) zeitnah einen verpflichtenden Bescheid an.
In ihrer aktuellen Stellungnahme betonte die KV die Unverbindlichkeit des Beratungsschreibens der Senatsverwaltung. Es gebe vielmehr „die Interpretation der Aufsicht zu einem Vorgang der Selbstverwaltung wieder“. Dort will man das Schreiben nun zunächst inhaltlich und rechtlich prüfen und der Rechtsaufsicht daraufhin die eigene Position und Rechtsauffassung darlegen.
Sollte der Senat jedoch weiterhin an seiner Position festhalten und kein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Auffassungen erzielt werden können, will die KV nicht nachgeben: „Die rechtliche Überprüfung eines solchen Bescheides würde dann vor den Gerichten stattfinden.“
Berlin - 09.02.2012, 09:20 Uhr