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Verschreibungspflicht
Schonfrist für Paracetamol
Überraschend diskutiert der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am kommenden Montag nicht über den Antrag auf Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde dieser Antrag kurzfristig vom Antragsteller zurückgezogen.
Am kommenden Montag soll jedoch weiterhin darüber diskutiert werden, ob Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon ebenfalls der Verschreibungspflicht unterstellt werden, wenn ihre Packungsgrößen über den Bedarf einer Medikation von vier Tagen hinausgehen. Das BfArM hält nach eigenen Angaben an seinem Antrag fest.
Sowohl über die Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht als auch über die Packungsgrößen-Begrenzung von OTC-Analgetika wird schon seit längerem diskutiert. So haben Befürworter und Gegner in der Deutschen Apotheker Zeitung ausführlich ihre Positionen zu einer Paracetamol-Rezeptpflicht dargelegt. Das Für und Wider einer Packungsgrößenbegrenzung wurde ebenfalls ausführlich dokumentiert.
Berlin - 24.02.2012, 10:37 Uhr