Apothekenbetriebsordnung im Bundesrat

ABDA lobbyiert ApBetrO

Berlin - 26.02.2012, 09:36 Uhr


Am 30. März will der Bundesrat abschließend über die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) abstimmen. Das ist die letzte Gelegenheit für die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), noch Einfluss auf die Verordnung zu nehmen – Endspurt für die Lobbyarbeit.

Am letzten Freitag hat die ABDA daher nicht nur auf 61 Seiten ihre Stellungnahme an die Länder geschickt. Um ihre Lobbyarbeit abzurunden, haben die Juristen des Apothekerhauses in der Jägerstraße gleich selbst zur Feder gegriffen und neun Muster-Änderungsanträge mit konkreten Verordnungs-Formulierungen dazu gepackt.

In den Vorspann:

Änderungsantrag

des Bundeslandes

zum Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung

BR-Drs. 61/12“

müssten die Ländergesundheitsminister theoretisch nur noch den entsprechenden Ländernamen eintragen – und fertig wäre der den Wünschen der ABDA entsprechende Antrag.

Die neun Muster-Anträge befassen sich mit der Dienstbereitschaft, dem Medikationsmanagement, der Mindestgröße der Apothekenräume, der Laborausstattung, mit den Prüfgeräten und Hilfsmitteln, dem Botendienst, der Beratungspflicht des Versandhandels, den Rezeptsammelstellen und dem Stellen und Verblistern. An Hand der Muster-Anträge lässt sich nun genau ablesen, wie erfolgreich die Lobby-Arbeit der ABDA bei den Bundesländern sein wird. Bis zur Sitzung des Gesundheitsausschusses haben die Länder Zeit, ihre Änderungswünsche anzumelden.  


Lothar Klein