DAZ.online-Umfrage

Dienstleistungen in der ApBetrO festschreiben?

28.02.2012, 11:21 Uhr


Im Entwurf der neuen Apothekenbetriebsordnung ist eine Definition für Dienstleistungen der Apotheke zu finden. Gut zwei Drittel, genau 68 Prozent, der Teilnehmer an unserer nicht repräsentativen DAZ.online-Umfrage der letzten Woche finden: „Das ist ein richtiger Schritt in Richtung eines anerkannten Leistungskatalogs, der die Grundlage für Honorarverhandlungen bieten sollte.“

Im Entwurf der neuen ApBetrO heißt es in  „Begriffsbestimmungen“ (§ 1a, Abs. 11): Apothekenübliche Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die der Gesundheit von Menschen oder Tieren dienen oder diese fördern; dazu zählen insbesondere 
1. die Beratung
a) in Gesundheits- und Ernährungsfragen,
b) im Bereich Gesundheitserziehung und -aufklärung, 
c) zu Vorsorgemaßnahmen,
d) im Rahmen des Medikationsmanagements, mit dem die gesamte Medikation des Patienten, einschließlich der Selbstmedikation analysiert wird mit dem Ziel, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu lösen, sowie 
e) über Medizinprodukte,

2. die Durchführung von einfachen Gesundheitstests,
3. das patientenindividuelle Anpassen von Medizinprodukten sowie
4. die Vermittlung von gesundheitsbezogenen Informationen.
 
 


Reinhild Berger