Streit um Übergangsgelder

Senat erzwingt Rückzahlung von 550.000 Euro

Berlin - 29.02.2012, 13:45 Uhr


Im Streit um die Übergangsgelder des dreiköpfigen Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin macht die Berliner Senatsverwaltung ernst: Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) fordert die endgültige und vollständige Rückzahlung der rund 550.000 Euro.

Die Rückzahlung der Gelder an die KV Berlin war innerhalb der im Beratungsschreiben der Verwaltung gesetzten Frist (20. Februar) nicht erfolgt. Frau Dr. Prehn, Herr Dr. Kraffel und Herr Bratzke hatten die Übergangsgelder vergangene Woche zwar auf ein Treuhandkonto eingezahlt – allerdings nur bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage. 

Gesundheitssenator Mario Czaja stufte diese vorübergehende Einzahlung als einen ersten „Schritt zur vollständigen Rückzahlung der Gelder an die Kassenärztliche Vereinigung“ ein. Der nächste Schritt muss seiner Meinung nach nun folgen: „Die KV muss die vollständige Verfügungsgewalt über die Gelder erhalten“, so der Gesundheitssenator. Am Montag erließ die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als zuständige Rechtsaufsicht daher einen Bescheid, der die drei Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung verpflichtet.

Konkret wird die KV rechtsverbindlich dazu aufgefordert, in der nächsten Sitzung der Vertreterversammlung, die für den 22. März anberaumt ist, – spätestens jedoch bis 13. April – den Beschluss der Vertreterversammlung (VV) vom 5. Mai 2011 aufzuheben. Darin hatte die VV der Auszahlung des Übergangsgeldes für die zurückliegende Amtsperiode nachträglich zugestimmt. Außerdem fordert Czaja den Vorsitzenden der VV auf, gegenüber den drei Vorstandsmitgliedern die notwendigen Maßnahmen zur Rückforderung der ausgezahlten Übergangsgelder von jeweils 183.000 Euro zu veranlassen. Die KV kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Klage erheben.

Der KV-Vorstand hält das Verpflichtungsschreiben – ebenso wie das Beratungsschreiben der Senatsverwaltung – für inhaltlich „unschlüssig und rechtwidrig“. Es setze sich weder mit höchstrichterlicher Rechtsprechung noch mit der Situation in anderen Bundesländern auseinander, begründet der Vorstand. Dort stellt man sich auch die Frage, „warum hier andere Regeln als für Senatoren und Abgeordnete des Landes Berlin gelten sollen“. Derzeit prüfe man das weitere Vorgehen.

Nach Angaben des Vorstands durchsuchte die Staatsanwaltschaft Berlin gestern die Büroräume der KV und nahm einige Unterlagen mit. „Diese Unterlagen wurden von uns freiwillig herausgegeben“, so der KV-Vorstand. Man habe die Unterlagen schon im Vorfeld angeboten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber DAZ.online, dass Datenträger und Unterlagen sichergestellt wurden. Unabhängig von den konkreten Ermittlungen rund um die KV Berlin genüge ein freiwilliges Angebot zur Herausgabe grundsätzlich dann nicht, wenn zu erwarten sei, dass die erforderlichen Unterlagen nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.


Juliane Ziegler


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