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Europäische Kommission
Ermittlungen gegen AstraZeneca und Nycomed eingestellt
Gegen die Arzneimittel-Hersteller AstraZeneca und Nycomed wird nicht mehr wegen des Verdachts, sie verzögerten die Einführung von Generika, ermittelt. Die Europäische Kommission teilte heute mit, sie habe ihre kartellrechtlichen Ermittlungen eingestellt.
Die Kommission hatte untersucht, ob die Unternehmen – einzeln oder gemeinsam – Maßnahmen ergriffen haben, um die Markteinführung von Generika zu verzögern. Ende November 2010 hatte sie dazu unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der beiden Hersteller in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt. Lässt sich ein solches Verhalten nachweisen, liegt ein Verstoß gegen die EU‑Kartellvorschriften vor, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten. Offenbar ließ sich vorliegend der Verdacht jedoch nicht erhärten.
Bereits in den Jahren 2008 und 2009 hatte die Kommission den Wettbewerb im Arzneimittelsektor umfassend unter die Lupe genommen. Dabei konzentrierte sie sich vor allem auf besagte Generika-Absprachen – da hierdurch große Geldsummen versickern. Auch künftig will die Kommission möglicherweise problematische Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Beilegung von Patentstreitigkeiten fortsetzen. Weitere kartellrechtliche Verfahren hatte sei gegen die Pharmaunternehmen Servier, Lundbeck, Cephalon und Johnson & Johnson eingeleitet. Auch hier ging es unter anderem um Praktiken, an denen Generikahersteller beteiligt waren.
Brüssel - 01.03.2012, 13:37 Uhr