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Meldepflichterweiterung gestoppt
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Die Länder sehen Nachbesserungsbedarf: Das Gesetz, das unter anderem die Meldepflicht auf Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten erweitern soll, wurde in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Grund sind die durch das Gesetz entstehenden Kosten zur Unterhaltung von Kapazitäten an Häfen und Flughäfen.
Am 9. Februar hatte der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der die Meldepflicht erweitern und für eine Beschleunigung des Meldewesens sorgen soll, unter Einbeziehung einiger Änderungen zugestimmt. Das „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze“ sollte am vergangenen Freitag den Bundesrat passieren. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder blockiert nun jedoch das Vorhaben.
Die Länder waren mit dieser Entscheidung der Empfehlung des federführenden Gesundheitsausschusses gefolgt: Es solle zunächst sichergestellt werden, dass die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – entsprechend den Internationalen Gesundheitsvorschriften – entstehenden Kosten für die Schaffung und Unterhaltung der Kapazitäten an bestimmten Häfen und Flughäfen vom Bund getragen werden, so die Ausschussempfehlung. Kurz: Weil der Bund die Kapazitäten vorgibt, soll er auch die Kosten dafür tragen.
Die Regelungen für den Gesundheitsschutz in Häfen und Flughäfen sehen insbesondere Räume für die Befragung, Untersuchung und Versorgung von verdächtigen oder betroffenen Reisenden vor. Darüber hinaus sollen eigens für den Transport dieser Zielgruppe Beförderungsmittel und Begleitpersonal bereitstehen. Für den Fall der Fälle sollen auch Vorkehrungen für eine Desinfektion, Entrattung oder Entseuchung von Gepäckstücken, Frachtstücken, Containern, sonstigen Gütern oder Postpaketen bestehen.
Berlin - 05.03.2012, 13:37 Uhr