Kassenüberschüsse

Verbraucherschützer: Praxisgebühr abschaffen

Berlin - 07.03.2012, 09:34 Uhr


Angesichts der Überschüsse der Krankenkassen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die ersatzlose Abschaffung der Praxisgebühr. „Das Geld muss den Patienten zugutekommen. Sie würden durch die Abschaffung der Praxisgebühr unmittelbar entlastet“, so Vorstand Gerd Billen.

Zwei Milliarden Euro an Einnahmen bringt die Praxisgebühr jährlich den gesetzlichen Kassen. Intention der 2004 eingeführten Eigenbeteiligung von zehn Euro war, dass Versicherte mit mehr Kostenbewusstsein und dadurch seltener zum Arzt gehen. Der vzbv zweifelt, dass dieses Ziel erreicht wurde – wenn, dann bestenfalls in einer bedenklichen Form. Nämlich, dass Menschen mit niedrigem Einkommen aus finanziellen Gründen auf den Arztbesuch verzichten. Viele Versicherte, so die Verbraucherschützer, seien ohnehin von der Zahlung ganz oder teilweise befreit – etwa als Geringverdiener oder weil sie an Programmen für chronisch Kranke teilnehmen. 

Der vzbv verweist darauf, dass die Praxisgebühr gleichzeitig auch Kosten verursache – insbesondere bei den Ärzten. Sie tagen das Zahlungsausfallrisiko und müssen nötigenfalls Inkassoverfahren gegen säumige Patienten einleiten oder aber Patienten, die nicht zahlen können, abweisen. „Die Mediziner stehen somit vor dem Dilemma, unethisch zu handeln oder Einkommenseinbußen hinzunehmen“, so der vzbv.  

Der Verband fordert deshalb die Abschaffung der Praxisgebühr: „Dieser Schritt würde es nicht zuletzt für Verbraucher übersichtlicher machen, wie viel sie unterm Strich für ihre Krankenversicherung zahlen“.

Zuletzt hatten auch einige FDP-Politiker – etwa der bayerische Bundestagsabgeordnete Erwin Lotter und Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg – die Abschaffung der ungeliebten Zuzahlung gefordert. Noch treffen sie damit allerdings auf Widerstand in der Union. Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) bekräftigte am vergangenen Wochenende, man werde trotz Milliardenüberschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung an der Praxisgebühr festhalten. Möglich sei allenfalls, die Erhebung der Gebühr von zehn Euro pro Quartal zu vereinfachen, wofür es bislang aber keine Ideen gebe.


Kirsten Sucker-Sket