Diskussion um Analgetika-Packungsgrößen

„Wir setzen auf den Aha-Effekt in den Apotheken“

Stuttgart - 08.03.2012, 10:30 Uhr


Geht es nach den Vorstellungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dann sollen alle Analgetika-Packungsgrößen, die über einen Bedarf von vier Tagen hinausgehen, der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Ziel ist es

Im Gespräch mit der DAZ erläuterte der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, die bislang vorliegenden Erkenntnisse zu Risiken der OTC-Analgetika, die dem Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am 27. Februar 2012 vorgestellt worden sind. Schwerdtfeger verspricht sich von der Packungsgrößenbegrenzung eine Schärfung des Risikobewusstseins: „Wir setzen auf den Aha-Effekt in den Apotheken, wenn dort erklärt wird, warum nur noch die kleinen Packungen zu erhalten sind“. Schlupflöcher, wie beispielsweise der Bezug von Großpackungen über ausländische Versandapotheken, können nach Meinung Schwerdtfegers in einem entsprechenden Votum des  Sachverständigenausschusses zur OTC-Analgetika-Packungsgrößenbegrenzung berücksichtigt werden. „Wird ein Vorschlag entsprechend formuliert und vom Bundesministerium für Gesundheit aufgegriffen, dann liegt es in der Hand des Gesetzgebers, auch den legalen Versandhandel entsprechend zu beeinflussen“, so Schwerdtfeger gegenüber der DAZ.

Das vollständige Interview lesen Sie hier:

"Über Schmerzmittel-Risiken nicht im Klaren!" Warum das BfArM für kleinere Packungen plädiert. DAZ 2012, Nr. 10, S.37 - 39

Zum Weiterlesen:

Risiko OTC-Analgetika? Auf der Suche nach den Gründen für eine Packungsgrößenbegrenzung.


Dr. Doris Uhl