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Drohender Prozess
Apotheker leblos aufgefunden
Eine Obduktion soll Klarheit bringen: Ein Apotheker aus dem Kreis Tübingen, gegen den die Staatsanwaltschaft bereits Anfang des Jahres Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 22 Fällen erhoben hatte, wurde leblos in der Toilette seiner Apotheke aufgefunden. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden liegen nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vor.
Der Apotheker hatte vollumfänglich gestanden, von einem ebenfalls angeklagten Mittelsmann über mehrere Monate HIV-Rezepte aufgekauft und diese anschließend bei einer Krankenkasse abgerechnet zu haben. Tatsächlich hatte er den HIV-Patienten, die von ihren Ärzten die Rezepte erhalten hatten, jedoch keine Medikamente ausgegeben. Als der Mittelsmann zu einer weiteren Mitwirkung nicht mehr bereit war, beschaffte sich der Apotheker weitere Rezepte unmittelbar von einem HIV-Patienten.
Der wegen gemeinschaftlichen Betrugs mitangeklagte Mittelsmann räumte im Rahmen der Ermittlungen ein, von dem Apotheker 300 bis 400 Euro pro Rezept erhalten und davon etwa jeweils die Hälfte an die der Beihilfe zum Betrug angeklagten HIV-Patienten ausbezahlt zu haben. Der Krankenkasse entstand ein Schaden von insgesamt rund 35.000 Euro.
Als der Apotheker bereits im Februar leblos in der Toilette seiner Apotheke aufgefunden wurde, konnte der umgehend alarmierte Notarzt nur noch seinen Tod feststellen, meldet die Staatsanwaltschaft. In der Toilette befanden sich außerdem Einwegspritzen. Weil eine genaue Todesursache bei der Leichenöffnung noch nicht feststellbar war, veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Obduktion. Die chemisch-toxikologischen Untersuchungen sollen weitere Erkenntnisse zur Todesursache bringen.
Berlin - 14.03.2012, 08:16 Uhr