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ApBetrO im Bundesrat
Gesundheitsausschuss fordert 33 Änderungen
33 Änderungsempfehlungen hat der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates für die Beratung der Apothekenbetriebsordnung im Plenum der Länderkammer am 30. März mehrheitlich beschlossen.
Insgesamt beschäftigen sich viele der 33 Empfehlungen mit redaktionellen Korrekturen oder begrifflichen Klarstellungen. Wie schon berichtet, fordert der Gesundheitsausschuss zudem die komplette Streichung der Privilegien für Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst und bei der Prüfung von Ausgangsstoffen. Die Änderung in § 23 der ApBetrO bedeute eine „Abkehr von dem Grundsatz der angemessenen und gleichmäßigen Beteiligung aller Apotheken am Notdienst“, kritisiert der Gesundheitsausschuss. Als Folge einer derartigen Verlagerung des Notdienstes werde befürchtet, dass der Bevölkerung in ländlich strukturierten Gebieten bei der Arzneimittelversorgung im Notdienst dauerhaft längere Wege zugemutet würden. Dies sei insbesondere für die Flächenländer problematisch.
Nicht einverstanden ist der Gesundheitsausschuss mit der vorgesehenen Ausweitung des Botendienstes. „Dies wird abgelehnt“, heißt es kategorisch. „Die damit uneingeschränkte Zulassung des Botendienstes könnte zu einer weiteren Regelversorgungsform und einer Schwächung der Präsenzapotheke führen. Professionelle Anbieter, die einen Service von der Rezeptabholung beim Arzt bis zur Auslieferung der Arzneimittel – auch auf elektronische Bestellung – anbieten, werben bereits für den regelmäßigen Botendienst“.
Auf Ablehnung stößt bei den Ländergesundheitsministern die Definition des Apothekenbezuges beim Nebensortiment. Hier will die Länderkammer die „Kernaufgaben stärker“ herausstellen. Zwar sei durch die Aufnahme von Körperpflegemitteln eine „sinnvolle Erweiterung“ erfolgt. Doch dann muss aus Sicht des Gesundheitsausschusses Schluss sein. Eine „Kiosk-Apotheke" kommt nicht infrage: „Bund und Länder tragen jedoch die fachliche Verantwortung dafür, dass das Bild der Apotheke als Ort der Arzneimittelabgabe, der Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung erhalten bleibt. Es ist deshalb nicht mehr länger vertretbar, hinsichtlich der Mittel, Gegenstände und Informationsträger des Nebensortiments weiterhin nur einen mittelbaren Gesundheitsbezug zuzulassen. Dieser mittelbare Gesundheitsbezug hat in letzter Zeit zum Beispiel dazu geführt, dass einzelne Apotheken im Rahmen ihres Nebensortiments Produkte wie Wellnessreisen oder Sanitärartikel angeboten haben.“
Außerdem besteht der Gesundheitsausschuss darauf, dass jedes Apothekenlabor über einen „Abzug mit Absaugvorrichtung“ verfügen muss. Aus Sicht des Bundesrates handelt es sich dabei nur um ein „redaktionelles Versehen“, das durch die Wiederaufnahme der Vorschrift „beseitigt werden sollte.“
Berlin - 19.03.2012, 13:54 Uhr