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„Spiegel“-Bericht zurückgewiesen
Novartis: Kein Zugriff auf Patientendaten
Der Arzneimittelhersteller Novarits hat einen Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zurückgewiesen, wonach sich Novarits auf unzulässige Weise über die Computersysteme von Ärzten Zugang zu sensiblen Patientendaten verschafft habe: „Der Artikel unterstellt, dass Novartis diese rechtlich und ethisch nicht zu beanstandende Dienstleistung unterstützt, um in unzulässiger Weise an Patienten-Daten zu gelangen. Dies weisen wir zurück“, teilte Novartis mit.
„Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Serviceleistung für Ärzte. Dabei überprüfen Sachverständige im Auftrag und auf Kosten der jeweiligen Ärzte deren Abrechnungen und weisen auf mögliche Regressrisiken hin. Ärzte haben ein berechtigtes Interesse und auch das Recht, sich vor möglichen Regressforderungen zu schützen. Sie können und dürfen dabei auf die Beratung von Experten zurückgreifen. Selbstverständlich sind keinerlei Daten an Novartis gegangen”, heißt es in der Novartis-Pressemitteilung.
Laut „Spiegel“ bietet Novartis Ärzten an, ihre Abrechnungen von einem Experten kontrollieren zu lassen. Der Außendienst werde von Novarits angehalten, die dazu erforderlichen Daten auf USB-Sticks zu ziehen. Wie der „Spiegel“ weiter berichtet, vermittelt Novartis den Ärzten den Kontakt zu einem externen „Sachverständigen für ärztliche Abrechnung“. Gegen eine Gebühr von 119 Euro monatlich wertet dieser die Verordnungsdaten der Ärzte aus und gibt Ratschläge zur Optimierung der Praxis und zur Vermeidung von Regressen.
Laut einer „internen Anleitung“ des Konzerns soll der Außendienst die sogenannten con-Dateien mit Patientendaten und Diagnosen vom Praxisserver auf einem USB-Stick speichern. Per Post werden die Sticks dann an den Sachverständigen nach Halle geschickt. Laut „Spiegel“ steht der Prüfer offenbar auch auf der Honorarliste des Pharmakonzerns, nämlich als Referent für Schulungen und Seminare.
Für den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert ist unabhängig davon, ob Novartis in den Besitz von Patientendaten kommt, der Datenschutz verletzt: Allein die Tatsache, dass offenbar Daten von Ärzten an Pharmareferenten weitergegeben würden, sei eine strafbare Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.
Berlin - 26.03.2012, 16:34 Uhr