Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie

Auch Apotheker melden Verstöße

Berlin - 29.03.2012, 11:53 Uhr


Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) zieht für das Jahr 2011 eine erfolgreiche Bilanz: Von 17 eingereichten Beanstandungen liefen nur noch fünf Verfahren, zwölf Beschwerdeverfahren seien nach Prüfung als unbegründet eingestellt worden. Vier Beschwerden gingen dabei vonseiten der Ärzte und Apotheker ein.

Es sei ein erfolgreiches Jahr mit vielen Veränderungen gewesen, vermeldete der FSA diese Woche.  Man habe im Jahr 2011 die Verfahrensordnung, die Satzung und die beiden Verhaltenskodizes umfassend angepasst und so die Ernsthaftigkeit des Handelns des FSA in den Vordergrund gestellt. Zum Jahresbeginn löste Dr. Holger Diener den langjährigen Geschäftsführer Michael Grusa ab. Diener gab bereits auf seiner ersten Pressekonferenz im Januar 2012 bekannt, er werde sich für eine engere Verzahnung der Arbeit des FSA mit den Beteiligten des Gesundheitswesens einsetzen.

Die im Jahr 2011 eingereichten Beschwerden beanstandeten laut Angaben des FSA hauptsächlich von Unternehmen organisierte Fortbildungsveranstaltungen. Wiederholt habe man beispielsweise die Eignung von Tagungsstätten auf Sylt geprüft. In einem weiteren Fall habe der FSA das richtige Verhältnis zwischen einem Fortbildungsvortrag und einem anschließenden „Martinsgansessens“ vermisst. Außerdem habe der FSA in einem Fall Anforderungen festgelegt, nach denen ein Unternehmen das Logo einer Patientenorganisation verwenden dürfe.

Der FSA wurde 2004 auf Initiative des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa) gegründet. Seit seiner Gründung im Jahr 2004 sind dem Verein laut eigenen Angaben 317 Beschwerden, sowohl von Mitgliedsunternehmen als auch von Dritten wie z.B. Ärzten, Apothekern oder Patientenorganisationen, eingereicht worden. In 107 Verfahren wurden Abmahnungen oder Unterlassungen gegen das jeweilige pharmazeutische Unternehmen erwirkt. Die Schiedsstelle des FSA sprach elf Mal in erster Instanz und 21 Mal in zweiter Instanz Geldstrafen aus. 


Almuth Schmidt