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Abstimmung in Länderkammer
Bundesrat: Nein zu Privilegien für Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst
Der Bundesrat wird in seiner morgigen Sitzung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) unter TOP 38 mit zahlreichen Änderungen zustimmen. Nach DAZ.online-Informationen übernehmen die Länder die meisten der vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Empfehlungen. Damit scheitert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit seinem Vorschlag, Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst zu privilegieren.
Im sogenannten „kleinen Bundesrat“, einer Vorbesprechung der Plenarsitzung am Freitag, ergab sich nach DAZ.online-Informationen folgendes Meinungsbild: 32 der 37 Änderungsanträge des Gesundheitsausschusses stehen auf der „grüne Liste“ und werden gesammelt abgestimmt. Daher ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Länder diese Vorschläge übernimmt und die Novelle der ApBetrO entsprechend ändert. Eine Probeabstimmung zur ApBetrO gab es im „kleinen Bundesrat“ aber nicht.
Strittig bei den Ländern sind fünf Punkte: Abgelehnt wird von einigen Ländern die in Paragraf 3 vorgeschlagene Übernahme der Regelungen für das Personal von Krankenhausapotheken auf Heime und ähnliche Einrichtungen. Zu einer Kampfabstimmung im Bundesrat kommt es zudem über die raumhohe Abtrennung des Rezeptur- und Defekturarbeitsplatzes. Hier hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer vorgeschlagen, auf eine „dreiseitig raumhohe Abtrennung“ unter bestimmten Rahmenbedingungen verzichten zu können.
Umkämpft ist zudem Änderungswunsch 15, die Prüfung der Ausgangstoffe. Hier hatte eine Ländermehrheit im Gesundheitsausschuss gefordert, dass auch jede Apotheke eines Filialverbundes Ausgangsstoffe prüfen können muss. Hierzu gibt es im Bundesrat morgen eine Einzelabstimmung.
Als Extrapunkt wird auch über die Frage abgestimmt, ob Defekturarzneimitteln künftig Packungsbeilagen beizulegen sind. Der Gesundheitsausschuss hielt dies für verzichtbar. Das ist offenbar aber keine Konsensmeinung in der Länderkammer.
Keine Einigkeit herrscht im Bundesrat über die Frage der Verblisterung geteilter Tabletten. Auch dazu wird getrennt abgestimmt. Der Gesundheitsausschuss wollte diese Möglichkeit streichen. Das Land Brandenburg hat aber noch einen weiteren Änderungsantrag dazu eingebracht, der im Plenum abgestimmt werden muss.
Offen geblieben ist in der Vorbesprechung außerdem, ob Verstöße gegen den neuen Hygieneplan mit Bußgeld belegt werden sollen. Dafür hatte sich Rheinland-Pfalz ausgesprochen.
Alle anderen Änderungswünsche des Gesundheitsausschusses wird der Bundesrat morgen voraussichtlich übernehmen. Das bedeutet, dass die Länderkammer die Novelle der ApBetrO mit mindestens 32 Änderungen passieren lässt. Dazu gehören - wie bereits berichtet - die Streichung der Privilegierung der Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst. Allerdings stimmt die Länderkammer damit auch gegen die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten beim Botendienst. Nach dem Willen der Länder soll es bei der gegenwärtigen Einzelfall-Regelung bleiben.
Der Bundesrat wird zwar die Aufnahme von Körperpflegemitteln in den apothekenüblichen Warenkatalog billigen, aber das sonstige Nebensortiment an den „unmittelbaren“ Gesundheitsbezug binden. Damit will die Länderkammer das Erscheinungsbild der Apotheke bewahren und allen Tendenzen Richtung „Kiosk-Apotheke“ einen Riegel vorschieben.
Nach der morgigen Abstimmung im Plenum des Bundesrates ist Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Zug. Er kann die ApBetrO mit den vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen übernehmen und in Kraft setzen oder ablehnen. Dann behielte die aktuelle ApBetrO unverändert ihre Gültigkeit.
Berlin - 29.03.2012, 12:48 Uhr