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Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Einheitliche Rufnummer ab 16. April
Ab dem 16. April wird die bundesweite Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt. Über diese Nummer erreichen Bürger, die außerhalb der Sprechzeiten dringend ambulante ärztliche Hilfe benötigen, künftig den Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe.
Derzeit existieren in Deutschland über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die zudem häufig wechseln. Die bisherigen regionalen Telefonnummern bleiben zwar vorerst als zusätzlicher Service erhalten. Um für die Bürger die Erreichbarkeit zu vereinfachen, hat die KBV jedoch gemeinsam mit den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen die Initiative für eine einheitliche Rufnummer ergriffen. Auf ihren Antrag hin hatte die Europäische Union die 116 117 im Jahr 2009 europaweit für den ärztlichen Bereitschaftsdienst reserviert. Deutschland ist das erste Land, das die Nummer einführt – ohne Vorwahl und kostenfrei.
„Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service“, lobte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). Die Bundesregierung habe das Projekt deshalb von Anfang an unterstützt und begrüße es, dass die KBV die Nummer jetzt einführe. Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg, zeigt sich zuversichtlich, dass andere europäische Länder dem deutschen Beispiel folgen werden: „Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Behörden und Organisationen aus dem Ausland, die mehr über den Dienst und den Vermittlungsservice erfahren wollen.“ Ziel sei es, dass die einheitliche Rufnummer zukünftig in jedem Mitgliedsstaat der EU für Einheimische und Touristen erreichbar sein soll – wie die Notrufnummer des Rettungsdienstes (112).
Mehr Informationen zur einheitlichen Nummer und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie unter www.116117info.de.
Berlin - 10.04.2012, 15:23 Uhr