Entscheidung gefordert

Elektronische Gesundheitskarte vor Gericht

Berlin - 10.04.2012, 13:55 Uhr


Ein Versicherter der Bergischen Krankenkasse in Solingen macht dem Sozialgericht Düsseldorf Beine: Weil er seit anderthalb Jahren auf die mündliche Verhandlung im bundesweit ersten Gerichtsverfahren gegen die elektronische Gesundheitskarte wartet, hat er nun Verzögerungsrüge eingelegt.

Erklärtes Ziel der Klage gegen die Krankenkasse ist es, weiterhin medizinische Leistungen zu erhalten – auch ohne die eGK. Diese ist Teil eines neuen Informatiksystems im Gesundheitswesen, in dem die Gesundheitsdaten gespeichert und übertragen werden. „Insofern sieht er seinen Datenschutz gefährdet“, erklärt der Rechtsbeistand des Versicherten, Rechtsanwalt Jan Kuhlmann den Schritt seines Mandanten. Eine Befürchtung, die von Fachleuten aus Informatik und Datenschutz gestützt werde. Um mit seiner Klage Erfolg zu haben, müsse sein Mandant das Verfahren allerdings über zwei Instanzen zum Bundesverfassungsgericht bringen, erläutert Kuhlmann weiter.

Dies erweist sich jedoch als schwierig: Seit seinem ersten Gerichtstermin im August 2010 wartet der Versicherte bis heute auf einen Termin für die mündliche Verhandlung. „Das sind anderthalb Jahre – eine Zeitspanne, die es dem Kläger möglicherweise im Ergebnis unmöglich machen wird, seine Klage durch zwei Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen“, rügt Grauduszus den bisherigen Stillstand im Verfahren. Um rechtzeitig beim Bundesverfassungsgericht anzukommen, müsste das Verfahren der ersten Instanz – beim Sozialgericht Düsseldorf – daher Mitte 2012 abgeschlossen sein.

Dem eGK-Kläger spielte das im Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getretene „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ gut in die Hände: Besteht Anlass zur Besorgnis, dass ein Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen wird, kann ein Kläger nun Verzögerungsrüge erheben. Dies tat er und begründete die Rüge damit, dass nach aktueller Gesetzeslage die Krankenkassen verpflichtet sind, 70 Prozent der Versicherten bis Ende 2012 mit der neuen eGK auszustatten. Er befürchtet deshalb, dass im Jahr 2013 die Umstellung der Arztpraxen abgeschlossen und die Behandlung mit der alten Krankenversicherungskarte nicht mehr möglich sein könnte.

Auch Grauduszus hofft nun, dass die Verzögerungsrüge erfolgreich sein wird: Falls nicht, wäre dies „ein bedauerlicher Vorteil“ für die Befürworter der eGK. „Ein großes Hindernis wäre weggeräumt aus dem Weg zu dem von ihnen angestrebten gläsernen Patienten“, erklärt Grauduszus und hofft, dass man am Ende nicht sogar von einer gewissen "Verschleppungstaktik" werde sprechen müssen.

Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg versichert wiederum, dass bei der eGK gegenüber der bisherigen Versichertenkarte ein deutlich verbesserter Datenschutz im Vordergrund stehe. Insbesondere bei der Speicherung der Bilddaten habe dieser oberste Priorität: „Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit der Versichertenkarte mit Bild wissen wir genau, was beim Speichern der Bilddaten erforderlich ist. Die Fotos werden datenschutzgerecht digitalisiert, gespeichert und dann vernichtet. So ist Missbrauch ausgeschlossen“, so Hermann. Er appelliert an die Versicherten, ein Foto abzugeben, um von der neuen eGK zu profitieren. Auch der auf der Karte befindliche Mikroprozessor soll die auf ihm gespeicherten Daten besser schützen.


Juliane Ziegler


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