Bundesregierung antwortet Grünen

Rabattverträge befördern Generikawettbewerb

Berlin - 10.04.2012, 11:36 Uhr


Die Bundesregierung sieht den Generikawettbewerb durch Arzneimittel-Rabattverträge nicht behindert. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, Ulrike Flach (FDP): „Krankenkassen haben die Möglichkeit, ‚intelligente‘ Verträge zu schließen, die angepasst werden können, sobald ein Patent abläuft.“

Die Fraktion hatte sich für ihre Kleine Anfrage auf ein IGES-Gutachten im Auftrag von Pro Generika gestützt. Danach wird der Markteintritt von generischen Konkurrenzprodukten durch den Abschluss von Rabattverträgen vor Patentablauf mit Laufzeiten über den Ablauf des Patentes hinaus behindert. „Es ist nicht erkenntlich, dass das IGES-Gutachten diese in der Praxis mögliche Ausgestaltung von Rabatt-Verträgen bei der Bewertung von Altoriginal-Verträgen berücksichtigt“, antwortet nun Flach. Sie verweist darauf, dass die Kassen selbst dafür verantwortlich sind, die Wirtschaftlichkeit der Rabattverträge zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Im Auge hatten die Fragesteller zudem Biosimilars, für die vergleichsweise hohe Aufwendungen für Entwicklung und Zulassungsverfahren bestehen. Biosimilar-Hersteller hatten eine zweijährige Karenzzeit zwischen Markteinführung des ersten Biosimilars und der Rabattausschreibung vorgeschlagen. Flach unterstreicht jedoch die bestehenden „sehr flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten von Rabattverträgen durch die Krankenkassen“. Die Hersteller der Vergleichsarzneimittel hätten zudem die Möglichkeit, ihre Preise entsprechend abzusenken und so die Marktdurchdringung der Biosimilars zu beeinflussen.

Nicht zufrieden mit der Antwort aus dem BMG ist die Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik, Biggi Bender: Obwohl ihr die nötigen Informationen fehlten, um Rabattverträge differenziert bewerten zu können, schlussfolgere die Regierung, dass kein Handlungsbedarf bestehe. „Aus unserer Sicht aber wäre es in jedem Fall notwendig, das Marktgeschehen beim Patentablauf von Originalprodukten umfassend zu beobachten und regelmäßig zu überprüfen, ob Handlungsbedarf, etwa bei den für Rabattverträge geltenden gesetzlichen Regelungen, besteht“, so Bender. Auch die Annahme der Bundesregierung, Krankenkassen agierten beim Abschluss von Rabattverträgen immer wirtschaftlich, sieht die Grünen-Sprecherin kritisch. Eine Überprüfung von außen hält sie allerdings für schwierig, weil die Konditionen von Rabattverträgen geheim sind.

Schwer verständlich für Bender ist „die Behauptung der Bundesregierung, dass bestehende Rabattverträge mit Originalherstellern keinerlei Einfluss auf Markteinführung und Marktchancen eines Generikums haben sollen“. Denn wenn Krankenkassen Rabattverträge für ein Produkt mit größerem Umfang abschließen, „dürfte dies zu einem relevanten Aspekt der Entscheidung von Generikaherstellern werden“, so die Grünen-Politikerin. Verträge mit Originalherstellern über die Laufzeit des Patents hinaus könnten für die einzelnen Krankenkassen zwar wirtschaftlich aber dennoch langfristig volkswirtschaftlich mit negativen Folgen verbunden sein. Sie fordert daher die genaue Beobachtung des Marktgeschehens und – falls erforderlich – eine gesetzliche Begrenzung von Vertragslaufzeiten.

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Juliane Ziegler