Nicht erstattete Herstellerrabatte

Apotheken droht erneut Belastung

Berlin - 11.04.2012, 17:26 Uhr


Erneut sträubt sich ein Hersteller, den gesetzlichen Kassen einen Moratoriumsrabatt zu gewähren. Diesmal geht es um Avonex Pen der Firma Biogen Idec – einen Autoinjektor zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Das Unternehmen ist der Auffassung, der GKV-Spitzenverband habe den Rabatt unzulässig festgelegt. Das Nachsehen bei diesem Streit haben die Apotheken, deren Rechnungen nicht vollständig beglichen werden.

Das Norddeutsche Apotheken-Rechenzentrum (NARZ) informiert in seinem aktuellen Chef-Telegramm, dass Biogen bei der Erstattung des für den Avonex Pen in Rechnung gestellten Herstellerabschlages eine eigene Rechtsauffassung vertritt. Der GKV-Spitzenverband verlangt Moratoriumsrabatte nach § 130 Abs. 3a SGB V – das Unternehmen will diese jedoch nicht begleichen.   

In der Folge hat der Hersteller die NARZ-Rechnungen für Dezember 2011 bis Februar 2012 nicht vollständig beglichen. Voraussichtlich werde sich dies bis einschließlich Mai 2012 nicht ändern, so das Rechenzentrum. Derzeit seien beim NARZ Beträge im unteren sechsstelligen Bereich offen.

Versuche, mit dem Unternehmen eine Lösung zu finden – auch unter Einbeziehung der Kassen –, seien „leider mangels Gesprächsbereitschaft gescheitert“. Das NARZ verspricht, weiterhin alles zu versuchen, um die offenen Beträge zu erhalten. Sollten die Bemühungen jedoch scheitern, müssten die Apotheken als ultima ratio mit den offenen Beträgen belastet werden.

Zuvor hatte sich Biogen in einem Schreiben an das NARZ zwar einsichtig gezeigt, dass die Apotheken die Angelegenheit als „lästig“ empfinden: „Gerne hätten wir die Apotheken und Apothekenabrechnungsstellen aus der Auseinandersetzung herausgehalten“. Das Unternehmen beharrt jedoch auf seinem Standpunkt, dass der für den Avonex Pen festgelegte Rabattabschlag unzulässig ist – diese Meinung teilten nicht nur die Anwälte des Unternehmens, sondern auch sein Industrieverband. Man habe in dieser Frage bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium Kontakt aufgenommen. Erst wenn dieses die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes für rechtmäßig erachte, werde Biogen „in den sauren Apfel beißen“ und die NARZ-Forderung auf Erstattung des erhöhten Herstellerabschlags unter Vorbehalt ausgleichen. Auf jeden Fall werde dann auch der Klageweg beschritten. Insoweit, so das Unternehmen, verbiete es sich, den Kassen „voreilig nachzugeben“. Bei einem Forderungsausgleich gebe es weder für das Bundesgesundheitsministerium noch für die GKV einen Grund sich zu bewegen.

Erst kürzlich hatte das NARZ einen ähnlichen Streit mit Kohlpharma ausgetragen. Am Ende fand man hier zu einer Einigung.   


Kirsten Sucker-Sket