Fünf Jahre Rabattverträge

ProGenerika: Mehr Wettbewerb notwendig

Berlin - 27.04.2012, 13:31 Uhr


Fünf Jahre nach dem Start der Rabattverträge im August 2007 fordert der Branchenverband ProGenerika eine Reform der gesetzlichen Grundlagen. „Jetzt muss es darum gehen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach Patentablauf so zu gestalten, dass für alle Marktteilnehmer faire und gleiche Wettbewerbschancen gelten. Ohne dieses Grundprinzip funktioniert kein Wettbewerb“, so Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika.

Eine von ProGenerika in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Rabattverträge den Wettbewerb behindern und vor allem kleinere und mittlere Arzneimittelhersteller benachteiligen. Die Studie des Berliner IGES-Instituts belege, dass die Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die Rabattverträge von Erstanbietern nach Patentablauf im Jahr 2011 weiter zugenommen habe. „Wer intensiven Wettbewerb will, darf Schutzmauern dieser Art nach Patentablauf nicht zulassen. Erstanbieterrabattverträge darf es daher nur bis zum Ablauf des Patents geben“, so Bretthauer.

Laut IGES hängt der Wettbewerb im patentfreien Arzneimittelmarkt grundlegend davon ab, wie viele Unternehmen mit ihren Arzneimitteln auf dem Markt präsent sind. Je höher die Anzahl der Generikaanbieter, umso intensiver sei der Wettbewerb und umso rascher komme es zu deutlichen Preissenkungen. Der Wettbewerb werde nicht durch Rabattverträge ausgelöst.

Hingegen habe die Marktkonzentration durch die Rabattverträge in  den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dieser Effekt sei in den exklusiven Ausschreibungen umso stärker, da dort jeweils nur ein Unternehmen den Zuschlag erhält. Laut IGES-Studie war 2008 die Marktkonzentration in knapp der Hälfte der untersuchten Generikamärkte hoch. 2011 hingegen war die Marktkonzentration in fast allen untersuchten Generikamärkten (96 Prozent) sehr hoch.

Bestätigt werden die IGES-Ergebnisse durch Zahlen von IMS Health: Im Jahr 2011 waren über 60 Prozent der abgegebenen patentfreien Medikamente „rabattiert". Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums belaufen sich die durch Rabattverträge erzielten Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung in 2011 auf 1,6 Milliarden Euro. Für generische Arzneien seien zunächst primär Rabattverträge zur Behandlung chronischer Erkrankungen mit hoher Prävalenz geschlossen worden. Inzwischen erstreckten sich die Kontrakte jedoch auch auf Medikamente zur Behandlung temporär auftretender Beschwerdebilder wie z.B. Antibiotika bei Infektionen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt an den Rabattverträgen richtet sich laut IMS Health nach wie vor auf die dadurch begünstigte Anbieterkonzentration: „Daran haben auch das zwischenzeitliche Verbot neuer Portfolioverträge und eine differenzierte Vergabepraxis wenig geändert, auch wenn sich der Marktanteil der "Top 10"-Hersteller gegenüber den Vorjahren leicht verringert hat.“ Im Vergleich mit dem gesamten GKV-Markt zeige sich jedoch eine Diskrepanz um über 20 Prozentpunkte. Durch die Fokussierung sähen sich nicht berücksichtigte Unternehmen an den Rand gedrängt und beklagten den durch die Verträge entstehenden Druck auf Preisnachlässe in einem bis zur Existenzgefährdung möglichen Ausmaß.


Lothar Klein