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Teures Geschenk
LG München: Rx-Boni sind berufsrechtswidrig
„Bis zu 3 Taler pro Rezept geschenkt!“ – das versprach ein Apotheker in Bayern seinen Kunden. Dafür muss er nun 5.000 Euro Geldbuße zahlen. Das Berufsgericht für die Heilberufe beim Landgericht München I verurteilte ihn jetzt wegen einer Berufspflichtverletzung.
Der Apotheker hatte das Bonusmodell in diversen Flyern und lokalen Zeitungsanzeigen beworben und in seinen Apotheken durchgeführt: Pro Rezept erhielten Kunden bis zu drei Taler, wobei ein Taler einen Gegenwert zwischen 30 und 40 Cent hat. Diese Taler konnten in rund 60 Partnergeschäften (Kino, Fischspezialitätengeschäft, Bäckerei) eingelöst werden, so erhielten Kunden beispielsweise für einen Taler eine Kugel Eis in einem Eiscafé. Weil er der Aufforderung der Bayerischen Landesapothekerkammer, auf sein Modell sofort zu verzichten, zunächst nicht nachkam, landete man vor Gericht.
Die Abgabe von Bonustalern verstoße gegen das Arzneimittelpreisrecht, entschieden jetzt die Richter. Und die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Apothekengesetz) zum Betrieb einer Apotheke beinhalte „selbstverständlich“ auch, dass der Apotheker keine Mittel und Wege suche, die gesetzlich normierte Preisbindung auszuhebeln, zu umgehen oder sonst zu missachten, so ihre Begründung. „Allein die Umgehung des Arzneimittelgesetzes und der Arzneimittelpreisverordnung stellen Verstöße gegen das Standesrecht dar.“
Sie bejahten außerdem einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Bezugnehmend auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München stellten die Richter klar, dass „die Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen § 78 AMG nicht von der Höhe eines Preisnachlasses abhängt“. Denn jedes Abweichen vom Preis für preisgebundene Arzneimittel sei für andere Apotheker, die rezeptpflichtige Arzneimittel abgäben, „spürbar“. Sein Verhalten verstoße daher gegen Standespflichten.
Berufsgericht für die Heilberufe beim Landgericht München I, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11 – nicht rechtskräftig
Berlin - 11.05.2012, 12:25 Uhr