Pentalong® ist ein Altarzneimittel mit einer DDR-Zulassung, das als fiktiv zugelassenes Arzneimittel eingestuft worden ist. Damit muss seine Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Rahmen eines Nachzulassungsverfahrens belegt werden. Doch das Verfahren wurde vom BfArM negativ beschieden. Gegen den Bescheid läuft zurzeit eine Klage, so dass Pentalong® weiterhin verkehrsfähig ist. Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen haben jedoch vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2005 vor einer weiteren Verordnung gewarnt.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung analysieren Apothekerinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen den Sachverhalt. Die Firma Actavis und ihr nahestehende Experten kritisieren den Austausch gegen andere Nitrate. Betont wird, dass PETN nicht zu Rebound und Toleranz führt – ganz im Gegensatz zu Glyceryltrinitrat (GTN), Isosorbidmononitrat (ISMN) und Isosorbiddinitrat (ISDN). Kasuistiken würden zeigen, dass eine Umstellung gefährlich sein könnte. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass es, anders als in einer Pressemitteilung der Firma Actavis dargestellt, keine offizielle Verlautbarung der Bayerischen Landesapothekerkammer gibt, die die Position von Actavis stützt, weder formal rechtlich noch im Hinblick auf den Stellenwert als Therapeutikum.
Im DAZ-Interview empfiehlt Prof. Dr. Erland Erdmann, Köln, bei einer Umstellung auf ISDN eine einmal tägliche Gabe und bei Bedarf einen GTN-Spray.
Lesen Sie dazu
Das Pentalong-Problem - Fiktiv zugelassenen Arzneimittel und die Frage der Erstattung.
DAZ 2012, Nr. 19, S. 55 ff.
Stuttgart - 11.05.2012, 16:15 Uhr