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Ab 1. August 2012 neue Ausbildungsordnung für PKA
PKA-Beruf: Kommunikation und Organisation ganz vorne
Die neue Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) liegt vor! Zwar muss die neue Rechtsverordnung noch von der Bundesregierung erlassen und als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Doch die ABDA zweifelt nicht daran, dass die Ausbildungsordnung am 1. August 2012 in Kraft tritt.
Erhalten bleiben die dreijährige Ausbildungszeit, die Beibehaltung der Berufsbezeichnung sowie die Prüfung bestehend aus Zwischen- und Abschlussprüfung. Deutlich überarbeitet und modernisiert wurden die Ausbildungsinhalte, die noch aus dem Jahr 1993 stammten.
Kaufmännische und organisatorische Aufgaben, spezifisch auf die Apotheke ausgerichtet, sollen zukünftig im PKA-Beruf ganz vorne stehen. Dabei wird dem Thema „Kommunikation“ ein ganz neuer, wichtiger Stellenwert eingeräumt. Ersatzlos gestrichen wird dagegen das Fachgebiet Pflanzenschutz, weil es in der Apotheke nicht mehr relevant ist.
„Die Novellierung der PKA-Ausbildung war überfällig und ist ein wichtiger Schritt, Arbeitsplätze in der Apotheke zukunftsgerichtet zu gestalten“, sagt Barbara Neusetzer, 1. Vorsitzende von Adexa – Die Apothekengewerkschaft, gegenüber DAZ.online. Im Auftrag der Apothekengewerkschaft hat Ulla Odendahl, Vorsitzende der Adexa-Fachgruppe PKA, die PKA-Ausbildungsreform über die letzten Jahre kontinuierlich begleitet und dabei ihr langjähriges in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen der Kammer erworbenes Spezialwissen eingebracht.
Beteiligt an der Ausgestaltung der neuen Ausbildungsordnung waren – unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung – das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesapothekerkammer von Arbeitgeberseite sowie Adexa – die Apothekengewerkschaft, Ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund von Arbeitnehmerseite.
Berlin - 18.05.2012, 14:35 Uhr