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Plastische Chirurgie
Schönheits-OPs bei Minderjährigen bleiben erlaubt
Das von CDU/CSU-Gesundheitspolitikern geforderte Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist wegen rechtlicher Bedenken derzeit nicht durchsetzbar. Das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium sieht verfassungsrechtliche Hürden und fühlt sich für eine gesetzliche Regelung zudem nicht zuständig. Ein Verbot wäre in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich.
Die Verbotsgesetze für Minderjährige stünden im Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht, der elterlichen Sorge und dem staatlichen Schutzauftrag sowie – je nach Betroffenheit – der Berufsfreiheit, so Roland Jopp, Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Regelungen zum Schutz Minderjähriger könnten in vielen spezial-gesetzlichen Regelungen verankert werden.
Die Regelung liege nicht im Zuständigkeitsbereich des BMG, so Jopp gegenüber DAZ.online. Das Ministerium habe Gesetzeskompetenz bei Maßnahmen zur Bekämpfung gemeingefährlicher oder übertragbarer Krankheiten, über die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und über den Arzneimittelverkehr. Eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz lehne das Bundesfamilienministerium ab, so der BMG-Sprecher.
Ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen könnten die Heilberufs- und Kammergesetze der Länder oder Berufsordnungen der Ärztekammern verbieten. In der letzten Legislaturperiode habe eine Expertenanhörung aber deutlich gemacht, dass gesetzlich schwer abzugrenzen sei, welche Operation medizinisch nötig ist und welche nicht. Die Anhörung fand im April 2008 aufgrund eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion zur Verhinderung von Missbräuchen im Bereich der Schönheitsoperationen statt.
Laut der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) handelt es sich bei ästhetischen Eingriffen an Minderjährigen um ein „marginales Problem“: Daten einer noch nicht abgeschlossenen Umfrage zum Jahr 2011 zeigen, dass lediglich 1,16 Prozent der Schönheitsoperationen an Minderjährigen durchgeführt worden seien. „Hier steht die Korrektur abstehender Ohren zahlenmäßig eindeutig an erster Stelle. Erst mit weitem Abstand folgen Eingriffe wie Brustverkleinerungen, die Korrektur einer weiblichen Brust beim jungen Mann oder die Entfernung von Schweißdrüsen bei übermäßigem Schwitzen“, fasst Professor Dr. Peter Vogt, Präsident der DGPRÄC, zusammen. „Genau hier sehen wir eine Gefahr. Es muss sichergestellt werden, dass derartige Eingriffe weiterhin möglich sind“, fordert der Chirurg.
Berlin - 18.05.2012, 15:16 Uhr