Neuerung für alle Apotheken

Besondere Opioide müssen vorrätig gehalten werden

Berlin - 21.05.2012, 13:25 Uhr


Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer und mit veränderter Wirkstofffreisetzung, außerdem Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform sind in der Apotheke vorrätig zu halten.

Die Bundesländer setzten sich dafür ein, dass diese neuen Regelungen zur Betäubungsmittel-Vorratshaltung in die Novelle der Apothekenbetriebsordnung mit einfließen. Sie sollen die ambulante Palliativversorgung verbessern.

Die Neuregelungen sind vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass es im Betäubungsmittelrecht Ausnahmeregelungen geben soll, wonach Ärzte ambulanten Palliativpatienten in Ausnahmefällen Betäubungsmittel zur Überbrückung überlassen dürfen.

Hier der Wortlaut des § 15 der neuen Apothekenbetriebsordnung, der die Vorratshaltung regelt:

„(1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten:

2. Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung.

(2) Der Apothekenleiter muss sicherstellen, dass die Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können:

11. Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform“

In der Begründung heißt es dazu, dass zur Sicherstellung der Versorgung von Palliativpatienten in allen Apotheken Arzneimittel vorhanden sein müssen, die eine schnelle Schmerzbekämpfung im Notfall möglich machen. Neben den üblichen Analgetika gehörten dazu auch stark wirksame Opioide (BtM). Diese Präparate sollen auch die Not- und Nachtdienstapotheken zur Verfügung stellen können, die während der normalen Öffnungszeiten nicht unbedingt auf die Versorgung schwerkranker Patienten spezialisiert sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der nächsten DAZ-Ausgabe.


Peter Ditzel