Arzneimittel-Rabattverträge

Pro Generika: AOK blendet Fakten aus

Berlin - 23.05.2012, 12:39 Uhr


Gestern hat die AOK die Zuschlagsgewinner ihrer neuesten Rabattverträge bekannt gegeben. Im Zusammenhang mit der nun gelungenen Ausschreibung von Olanzapin hatte AOK-Chefverhandler Dr. Christopher Hermann erklärt, es sei Sache der Krankenkasse, die Wettbewerbssituation nach Patentablauf zu beobachten und dann auszuschreiben, wenn der Markt reif sei. Pauschaleingriffe, wie sie die Pharmalobby fordere, bedeuteten eine „Schonzeit für Hochpreise“. Aus Sicht von Pro Generika hat Hermann bei seiner Beobachtung die Fakten ausgeblendet.

Das Neuroleptikum Olanzapin hatte bei der letzten Ausschreibung noch für Probleme gesorgt und war letztlich gestrichen worden. Die AOK machte den „mangelnden Wettbewerb“ als Ursache aus. Von 19 Generika-Anbietern, die die Substanz nach Patentablauf zum 1. Oktober 2011 in ihr Sortiment aufgenommen hatten, hätten nur zwei Hersteller die exakte Darreichungsform des Originalherstellers Lilly berücksichtigt. Hermann: „Heute haben wir echten Wettbewerb und sehen uns darin bestätigt, dass es Sache der Krankenkasse ist, die Wettbewerbssituation nach Patentablauf zu beobachten und dann auszuschreiben, wenn der Markt reif ist“.

Pro Generika Geschäftsführer Bork Bretthauer kontert nun: „Wer beobachtet, darf Fakten nicht ausblenden und muss die richtigen Schlüsse ziehen. Denn dann würde auch die AOK Baden-Württemberg erkennen, dass die Praxis vieler Krankenkassen, in 'Hinterzimmern' Rabattverträge mit Erstanbietern über den Patentablauf hinaus 'auszukungeln', in der Konsequenz nichts anderes bedeutet als die Verlängerung der Schonzeit für hochpreisige Altoriginale".

Wettbewerb könne sich in allen patentfrei werdenden Wirkstoffmärkten nur dann frei entfalten, wenn es keine Rabattverträge des Erstanbieters über den Patentablauf hinaus gibt, betont man bei Pro Generika. Dennoch schließe auch die AOK Baden-Württemberg solche Verträge. Der Pharmaverband verweist zudem darauf, dass der Wettbewerb bei dem umsatzstarken Wirkstoff Olanzapin ohne jede Ausschreibung von Rabattverträgen in nur wenigen Monaten zu sinkenden Preisen geführt habe. Generika seien je nach Packung mehr als 800 Euro günstiger als das Altoriginal. Da erlischt das Verständnis für die Aussage Hermanns, ohne Generikarabattverträge gebe es eine „Schonzeit für Hochpreise“.

„Wer die Fakten sieht, muss jetzt handeln und dem Wettbewerb mit Patentablauf die Tür öffnen“, so Bretthauer. Denn Wettbewerb vertrage keine Schonzeiten – sie dürfe es daher auch nicht länger für patentfreie Altoriginale geben. Bretthauers Forderung ist deutlich: „Erstanbieterrabattverträge müssen mit dem Markteintritt des ersten Generikums konsequent beendet werden“.


Kirsten Sucker-Sket