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Europäische Kommission
1.000 Arzneimittel gegen seltene Leiden
Im Jahr 2000 ist die EU-Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden in Kraft getreten. Ihr Ziel war und ist es, Anreize für die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten zu schaffen. Heute sind bereits 1.000 Arzneimittel als Orphan Drugs im Sinne dieser EU-Vorgaben ausgewiesen.
Nach Angaben der Kommission leiden mehr als 30 Millionen Bürger in Europa an einer seltenen Krankheit. Als selten gilt eine Erkrankung, wenn sie nicht mehr als fünf von 10.000 Personen in der EU betrifft. Angesichts dieser geringen Patientenzahlen kann nicht jeder Arzt umfassend über seltene Krankheiten Bescheid wissen. Dies macht es schwierig, im Fall der Fälle die richtige Diagnose zu stellen, fachkundig zu beraten und das geeignete Arzneimittel zu finden – sofern es überhaupt schon ein Medikament gibt.
Auch für die Arzneimittelindustrie wurde die Entwicklung von Orphan Drugs erst attraktiv, als hierfür starke Anreize geschaffen wurden. Dank der EU-Verordnung kann beispielsweise für solche Arzneimittel unter bestimmten Umständen nach der Zulassung ein 10-jähriges Marktexklusivitätsrecht gewährt werden. Dieser vor fast zwölf Jahren gesetzte Rechtsrahmen zeigt nun Wirkung.
Heute sind es immerhin schon 1.000 Arzneimittel, die auf einer Liste der Europäischen Kommission zur Diagnose, Verhütung und Behandlung für seltene Leiden ausgewiesen sind. Damit sind sie allerdings noch nicht zuglassen – das sind erst rund 70 dieser 1.000 Arzneimittel. Sie dienen der Behandlung von 62 seltenen Leiden, so die Kommission.
Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar John Dalli sprach von einem „großen Erfolg“ der EU-Rechtsvorschriften: „Diese Anreize sind ausschlaggebend für Entwicklungen, die einen echten Unterschied bedeuten können; den Unterschied zwischen lebenslangem Leiden ohne geeignete Arzneimittel und einer besseren Lebensqualität bei angemessener Behandlung.“
Brüssel - 11.06.2012, 12:23 Uhr