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AMG-Novelle
Ersatzkassen warnen vor Vertraulichkeits-Regelung
Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Novelle des Arzneimittelrechts warnt der Verband der Ersatzkassen (vdek) vor Änderungen, die darauf abzielen, den zwischen Pharmaindustrie und GKV-Spitzenverband vereinbarten Erstattungsbetrag vertraulich zu halten.
Einen offiziellen Änderungsantrag, der eine künftige Vertraulichkeit des ausgehandelten Erstattungsbetrags vorsieht, gibt es bislang nicht. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten, eine entsprechende Änderung im SGB V zu prüfen – die Bundesregierung sagte in ihrer Gegenäußerung eine solche Prüfung zu. Die Union machte auch schon deutlich, zu einem solchen Schritt bereit zu sein. Doch die FDP möchte offenbar nicht zu pharmafreundlich erscheinen und sträubt sich bislang.
Die Ersatzkassen warnen nun prophylaktisch vor Änderungen, „die das gute Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln wieder aushebeln könnten“. Schließlich ist es noch keine zwei Wochen her, dass der erste Erstattungsbetrag für ein neues Arzneimittel ausgehandelt wurde. Und so mahnt Ulrike Elsner, Vertreterin des Vorstands und designierte Vorstandschefin des vdek, eine gewisse Ruhe an. Man sollte nun „nicht durch die Hintertür wieder Regelungen einführen, die die Steuerungsfähigkeit in der Arzneimittelversorgung gefährden könnten“.
Durch eine Vertraulichkeit des Erstattungsbeitrages wären insbesondere die Neubildung von Festbeträgen und die Regelungen zum Reimport von Arzneimitteln gefährdet. Und diese verbindet der vdek mit handfesten Summen: Durch die Festbeträge spare die gesetzliche Krankenversicherung jährlich rund fünf Milliarden Euro ein; durch Reimporte rund 300 Millionen Euro.
Berlin - 11.06.2012, 13:53 Uhr